Eine Amtstracht (oder Amtskleidung) ist die Berufskleidung von bestimmten Berufen[1] oder Amtsträgern; Sie repräsentiert die Verkörperung eines öffentlichen Amtes oder eine Stellung in einem Beruf. In Österreich ist der Begriff Amtskleid gebräuchlich. Der Unterschied zu Uniformträgern besteht darin, dass Träger von Amtstrachten keine Vollzugsaufgaben oder technische Aufgaben verrichten und der Schnitt der Kleidung nicht uniformmäßig, sondern feierlich-repräsentativ ausgestaltet ist.
Katholische Priester tragen bei der Spendung der Sakramente einen Ornat (siehe Liturgisches Gewand). Außerhalb der Gottesdienste können römisch-katholische Geistliche zu feierlichen Anlässen einen Ferraiolo in der ihnen jeweils zustehenden Farbe (Priester schwarz, Bischöfe violett, Kardinäle purpurn) tragen. Mönche tragen einen Habit, evtl. Leibkordel und Kapuze, Äbte die Halskette mit Brustkreuz. Ordensschwestern tragen eine Schwesterntracht oder Habit mit Haube. Ministranten tragen ein Ministrantenkleid.
Evangelische Pfarrer (süddeutsche Bezeichnung) bzw. Pastoren (norddeutsche Bezeichnung) tragen Talare (die aber ursprünglich kein liturgisches Gewand im eigentlichen Sinne sind). Das Barett als Kopfbedeckung zum Talar bei liturgischen Handlungen im Freien ist heute eher ungebräuchlich. Lutherische Pfarrer in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche tragen je nach Gemeindebeschluss einen Ornat oder den schwarzen Talar.
Buddhismus
Mönche tragen eine Mönchskutte in Überwurfmanier ohne Kordel und Kopfbedeckung.
Auch in Österreich werden von Richtern und Staatsanwälten Amtskleider getragen, die aus einem Talar samt Kopfbedeckung (Barett) bestehen. Die Verwendung eines Amtskleides durch Rechtsanwälte ist zwar erlaubt, von Geschworenenstrafsachen und Verhandlungen vor dem Obersten Gerichtshof abgesehen, aber gänzlich unüblich geworden. In Zivilverhandlungen, insbesondere vor Bezirksgerichten, kommt auch das Tragen durch den Richter zunehmend außer Übung.
In der Schweiz wird vor Gericht keine Amtstracht getragen. Vor Militärgerichten ist es in der Regel hingegen Pflicht, eine Uniform zu tragen.
Im Vereinigten Königreich ist es noch weiterhin üblich, dass zur Robe Perücken mit Locken getragen werden.
Es ist jedoch heutzutage an vielen Hochschulen nicht mehr üblich, dass ein Talar getragen wird. Lediglich fast alle Rektoren tragen eine Amtskette.
Diplomatischer Dienst
In vielen Ländern der Erde ist es bis heute üblich, dass hochgestellte Diplomaten zu offiziellen Anlässen ein vorgeschriebenes Ornat tragen (z. B. Belgien, Russland,[5][6] Italien, Peru, Japan, Großbritannien, Monaco, Niederlande, Thailand, Schweden, Spanien, Malteserorden und Frankreich).
↑Zum Beispiel im Freistaat Bayern: Amtstracht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Bekanntmachung vom 21. September 2016 (Justizministerialblatt, S. 118)
↑s. z. B. BVerfGE 28, 21-36; OLG München NJW 2006, 3079-3080; OLG Karlsruhe NJW 1977, 309