Der Abschnitt von Lyon-Guillotière nach Lyon-Saint-Clair wurde 1853 genehmigt und 1859 von der Compagnie du chemin de fer de Lyon à Genève gebaut. Dies geschah im Zusammenhang mit dem Bau der Bahnstrecke Lyon–Genève und ihrer Anbindung an die Bahnstrecke Paris–Marseille.
Der Abschnitt Collonges-Fontaines–Lyon-Saint-Clair wurde unter Vorbehalt für die PLM vom Ministre des Travaux publics und der Gesellschaft am 26. Mai 1883 unterzeichnet. Die Übereinkunft wurde dann am 20. November zum Gesetz.[1]
Mit dem Erlass vom 24. April 1884 wurde die Strecke für wichtig für den öffentlichen Verkehr erklärt und somit die Konzession bestätigt.[2]