Schutzzweck ist die langfristige Erhaltung der Kulturlandschaft mit ihrer vielfältigen Fauna und Flora. Insbesondere schützenswert sind die Streuobstbestände, die Magerrasen, die Erlen-Eschenwälder an Fließgewässern, die Quellsümpfe und nassen Staudenfluren.[1]
Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S.491.
Einzelnachweise
↑Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2006.