Der Bezirk Ponape, auch Bezirk der Ostkarolinen, war von 1899 bis 1918 eine Verwaltungseinheit des deutschen Kolonialreiches auf den Karolinen mit Sitz auf Ponape.
Der neu geschaffene Bezirk Ponape war für die östlichen Karolinen zuständig.[1] Die Grenze zum Bezirk Jap, der die Westkarolinen abdeckte, war der 148. Längengrad Ost.[2]
Der Sitz des Bezirksamtes lag im Norden der Insel in Messenieng. An der Spitze der Verwaltung stand ein Bezirksamtmann. Dieser war bis 1907 gleichzeitig Vizegouverneur von Deutsch-Neuguinea. 1907 ging dieser Titel an den Bezirksamtmann von Jap über.
Vor Ort bestand das Bezirksgericht Ponape. Allerdings war auf Ponape kein Berufsrichter stationiert, die Aufgabe des Bezirksrichters wurde vom Bezirksamtmann in Personalunion wahrgenommen. Das Gericht war dem Obergericht Rabaul nachgeordnet. Seiner Rechtsprechung unterlagen ab 1. Januar 1901 lediglich die Weißen, nicht jedoch die indigene Bevölkerung. Für diese war der Bezirksamtmann als Richter zuständig, sofern keine eigenen Gerichte durch die Häuptlinge Recht sprachen.[3] 1911 wurde das Bezirksgericht in Jaluit aufgehoben und der Gerichtsbezirk Ponape auf die Marshallinseln erweitert.[4]
1911 lebten etwa 4000 Personen auf Ponape, darunter 38 Weiße (davon 32 Deutsche) und drei Japaner.
Daneben gab es auf Ponape einen Hafen- und einen Polizeimeister, ein Krankenhaus, eine Apotheke, ein Strandungsamt, ein Standesamt, ein Seemansamt, eine Poststation und Missionsstationen. Den Sicherheitsdienst versah zunächst eine Truppe aus 38 Malaien und später aus 50 Melanesiern des Bismarck-Archipels.
1909 wurde auf Truk eine eigene Station errichtet, die dem Bezirk Ponape untergeordnet war.[5] Auf den rund 20 Inseln des Stationsbezirkes lebten etwa 11.000 Personen, darunter 24 Weiße, davon 9 Deutsche, und 9 Japaner. Der Sitz des Stationsleiters befand sich in Toloas auf der Insel Moen. An Infrastruktur bestand ein Hospital, eine Apotheke und Missionsstationen.
Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte : 1815–1945. Bd. 22: Bundes- und Reichsbehörden. 1983, ISBN 3-87969-156-8, S. 531–535.
Helmut Christmann, Peter John Hempenstall, Dirk Anthony Ballendorf: Die Karolinen-Inseln in Deutscher Zeit. Eine Kolonialgeschichtliche Fallstudie. (= Bremer Asien-Pazifik-Studien; 1). LIT, Hamburg 1991, ISBN 3-89473-118-4
Gerd Hardach: Die deutsche Herrschaft in Mikronesien. In: Hermann Joseph Hiery (Hrsg.): Die deutsche Südsee 1884–1914. Ein Handbuch. Schöningh, Paderborn 2001, ISBN 3-506-73912-3, S. 508–534
↑Bekanntmachung vom 30. April 1901; in: Gesetzessammlung, Amtsblatt für das Schutzgebiet Neuguinea, 1909, S. 19.
↑Peter Sack: Das deutsche Rechtswesen in Mikronesien. In: Hermann Joseph Hiery (Hrsg.): Die deutsche Südsee 1884–1914. Ein Handbuch. Schöningh, Paderborn 2001, ISBN 3-506-73912-3, S. 535–557.
↑Gerd Hardach: Kolonialherrschaft im Spannungsfeld von Repression und legitimer Ordnung in Mikronesien 1885-1914. In: Kolonialisierung des Rechts, 2001, ISBN 3-7890-7347-4, S. 106–107.
↑Amtsblatt für das Schutzgebiet Neu-Guinea. 1, 1909, S. 26.