Bonnezeaux hat seit dem 6. November 1951 (letzte Anpassung des Dekrets am 7. Oktober 2003) den Status einer Appellation d’Origine Contrôlée (AOC). Die Reben wachsen an 3 Steilhängen in der Gemeinde Bellevigne-en-Layon, am rechten Ufer des Flusses Layon, einem Nebenfluss der Loire. Die Steilhänge mit den Namen La Montagne, Beauregard und Fesles haben Schieferböden und sind südlich ausgerichtet.
Produziert werden ausschließlich süße Weißweine aus der RebsorteChenin Blanc. Die Trauben sollten möglichst von Edelfäule (siehe auch Botrytis cinerea) befallen sein und werden in mehreren Durchgängen zur besseren Selektion der überreifen Trauben per Hand gelesen.
Von den 130 Hektar zugelassenen Reblandes sind ca. 80 Hektar bestockt: die Erträge sind sehr niedrig – die Grunderträge sollen 25 hl/Hektar nicht überschreiten. Im Mittel werden ca. 2000 hl Wein erzeugt. Der potentielle Alkoholgehalt muss mindestens 13,5 % betragen, wobei der Zucker nicht komplett vergoren wird (→ Mostgewicht). Der Wein ist goldfarben mit grünlichen Reflexen; im Duft ist er sehr blumig und parfümiert. Er wird frühestens sechs Jahre nach der Ernte getrunken. Er kann mindestens 20 Jahre gelagert werden. Die Trinktemperatur liegt bei 8 °C.
Abgrenzung zu den anderen Teilbereichen der Coteaux-du-Layon
Die gesetzlichen Vorlagen der einzelnen Appellationen unterscheiden sich wie folgt.[1][2][3][4]
AOC
Ertragsgrenze (Hektoliter je Hektar)
minimales Mostgewicht (in Gramm/Liter)
Minimaler Alkoholgehalt im Wein
Minimaler Restzuckergehalt im Wein (in Gramm/Liter)
Sonstiges
Coteaux du Layon
35 hl/ha
221 g/l
11 %
34 g/l
Coteaux du Layon + Gemeindename
30 hl/ha
238 g/l
12 %
34 g/l
Coteaux du Layon (+ Gemeindename) + Bezeichnung Sélection de grains nobles
294 g/l
Keine Chaptalisation erlaubt; in einem Sensoriktest muss der Beerenauslesecharakter bestätigt werden.
Bonnezeaux
25 hl/ha
238 g/l
12 %
34 g/l
Die Beeren müssen in überreifem Zustand geerntet werden und dürfen von Edelfäule befallen sein (müssen aber nicht).
Chaume
25 hl/ha
272 g/l
12 %
68 g/l
Die Beeren müssen in teilrosiniertem Zustand geerntet werden oder von Edelfäule befallen sein. Falls das natürliche Mostgewicht 323 g/l übersteigt, liegt der minimale Alkoholgehalt des Weines bei 11 % statt 12 %.
Quarts de Chaume
25 hl/ha
238 g/l
12 %
34 g/l
Die Beeren müssen in überreifem Zustand geerntet werden und dürfen von Edelfäule befallen sein (müssen aber nicht).