Der Stallmeister hatte zunächst die Aufsicht über die Stallungen, dann über die königliche Reiterei. Später dehnte sich sein Verantwortungsbereich aus: Nach der Abschaffung des Seneschalls von Frankreich (Sénéchal de France) 1191 als oberstes Hofamt wurde er nach dem König der Oberbefehlshaber der königlichen Armee (Kronfeldherr). Der Connétable und sein militärischer Stellvertreter, der General-Marschall (Maréchal général des camps et armées du roi), fungierten zudem als oberste Gerichtsherren. Sie befehligten die Polizeitruppe der Connétablie und Maréchaussée, ein 1373 gegründeter Vorläufer der französischen Gendarmerie. Die Connétablen fügten ihrem Wappen links und rechts je eine aus einer Wolke kommende schwerttragende Hand hinzu.
Unter Kardinal Richelieu wurde das Amt des Connétable von Frankreich per königlichem Dekret im Januar 1627 abgeschafft, da es mit zu viel Macht verbunden war, was im Konflikt mit dem Allmachtsanspruch der absolutistischen Herrscher stand. Seine Befugnisse gingen mit Unterbrechungen auf den Stellvertreter, das im späten 16. Jahrhundert neu geschaffene Amt des General-Marschalls, über.
1538 Anne de Montmorency, † 1567, Seigneur de Montmorency et de Damville, seit 1551 Herzog von Montmorency und Pair von Frankreich, Erster Baron Frankreichs, Großmeister von Frankreich, Marschall von Frankreich
1593 Henri I. de Montmorency, † 1614, Seigneur de Damville, später Herzog von Montmorency und Pair von Frankreich, Marschall von Frankreich
1622 François de Bonne, † 1626, Seigneur de Lesdiguières et du Glaizil, später Herzog von Lesdiguières, Pair und Marschall von Frankreich, der letzte Connétable von Frankreich
Literatur
Dictionnaire des marechaux de France du moyen age a nos jours. Perrin, Paris 2001, ISBN 2-262-01735-2.
Jean Favier, Dictionnaire de la France médiévale, Fayard, 1993, S. 304–306