Der Bahnhof Langhagen liegt an der Strecke Berlin–Rostock. Hier war ein Güterzug mit 12 mit Kies beladenen Güterwagen, 1000 Tonnen schwer, in einem Anschlussgleis unterwegs. Die Lokomotive fuhr dabei mit dem Tender voran, so dass die für die Fahrt gültigen Signale auf der Heizerseite standen. Lokführer und Heizer hatten sich daher beide an der Strecken- und Signalbeobachtung zu beteiligen. Der Heizer hatte dem Lokführer die Stellung der Signale zuzurufen, der Lokführer musste sich von der Richtigkeit dieses Zurufs überzeugen und entsprechend reagieren. Ggf. hatte er dazu auf die Heizerseite zu treten.
Der Heizer bezog das Signal des durchgehenden Hauptgleises, das für den Schnellzug „Fahrt frei“ zeigte, auf die eigene Zugfahrt und rief dem Lokomotivführer zu, dass sie freie Fahrt hätten und fahren könnten. Der Lokomotivführer verließ sich ohne Überprüfung auf den Zuruf des Heizers und beschleunigte, ohne zu bemerken, dass die folgende Weiche nicht in Richtung Streckengleis gestellt war, sondern er sich auf dem Stumpfgleis bewegte, das im Anschluss an eine Schutzweiche vor unzulässigen Ausfahrten in das Streckengleis sicherte. Den Prellbock an dessen Ende überfuhr er, Güterwagen entgleisten und deren Kiesladung kam auf dem durchgehenden Hauptgleis zu liegen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der erste Güterwagen zunächst senkrecht nach oben gedrückt und ragte in das Lichtraumprofil des Streckengleises, auf dem der Schnellzug unmittelbar darauf die Unfallstelle mit 105 km/h passierte. Er traf den in sein Lichtraumprofil ragenden Wagen, der in den vorbeifahrenden Zug stürzte. Bei der Kollision schoben sich fünf Wagen des Schnellzugs ineinander.[1] Drei der Wagen wurden total zerstört, drei weitere schwer beschädigt.[2]
Der DDR-Ministerrat fasste in Folge des Unfalls den Beschluss, schnellstmöglich die noch vorhandenen Reisezugwagen mit Holzaufbauten auszumustern und für Fenster in Personenwagen künftig nur noch Sicherheitsglas zu verwenden. Dieser Beschluss war aufgrund der Kapazitätsengpässe der Industrie allerdings nach zehn Jahren immer noch nicht umgesetzt.[4]
Lokomotivführer und Heizer des Güterzugs wurden im März 1965 vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Schwerin angeklagt, den Unfall fahrlässig verursacht zu haben. Der Lokführer wurde zu 5 Jahren, der Heizer zu 3½ Jahren Haft verurteilt.[5]
Literatur
Edgar A. Haine: Railroad Wrecks. Cornwall Books, New York 1993, ISBN 0-8453-4844-2, S. 161.
Minister für Verkehrswesen: An Alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner. Broschüre zum Eisenbahnunglück von Langhagen am 1. November 1964. Berlin 1964.
Hans-Joachim Ritzau, Jürgen Höstel: Die Katastrophenszenen der Gegenwart (= Eisenbahnunfälle in Deutschland. Bd. 2). Pürgen 1983. ISBN 3-921304-50-4, S. 177f.