Aktiv wahlberechtigt ist jeder Belgier ab Vollendung des 18. Lebensjahres, der seinen Wohnsitz in Belgien oder Briefwahl für die belgischen Wahllisten beantragt hat. Auch Unionsbürger sind unter der zusätzlichen Voraussetzung wahlberechtigt, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Passiv wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger nach Vollendung des 21. Lebensjahres, der seinen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat hat und je nach Wahlkollegium die niederländische, französische oder deutsche Sprache beherrscht.
In Belgien besteht Wahlpflicht. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Wahl ist eine Verhältniswahl, das heißt, jede Partei bekommt Sitze entsprechend ihrem Anteil an den landesweit abgegebenen gültigen Stimmen zugeteilt. Das Wahlgebiet ist in die vier Wahlkreise Flämische Region, Wallonische Region, Deutschsprachige Region und Region Brüssel-Hauptstadt unterteilt.