Man verstand unter dem „Zeug“ das Geschütz mit seinem gesamten Material, das von den Büchsenmeistern und deren Handlangern nach einem freiwilligen Vertrag mit dem Kriegsherren bedient wurde. Das gesamte Zeug stand unter dem Befehl des Generalfeldzeugmeisters, bei den Franzosen Grand maitre d’artillerie de France. Dieser Titel war schon vor der Einführung eigentlicher Geschütze seit Philipp VI. (1328–1350) üblich und bezog sich auf die früheren Kriegsmaschinen.
Der Generalfeldzeugmeister war in Preußen seit Friedrich II. Befehlshaber aller Artillerietruppen und rangierte gleich mit dem Generalfeldmarschall. Er trug als Abzeichen auf Achselstücken und Epauletten zwei gekreuzte Kanonenrohre. Früher wurde die Würde eines Generalfeldzeugmeisters häufig an Prinzen aus dem königlichen Hause verliehen, weil diese, nach einer ungeschriebenen Regel, vor 1870 nicht zu Generalfeldmarschällen ernannt wurden. Ab 1870 wurde diese Würde an Offiziere verliehen, die aus der Artillerie hervorgegangen waren und sich um diese Waffe hervorragend verdient gemacht hatten.[1] Letzter Träger dieses Titels war Prinz Carl von Preußen als „Chef der Artillerie“.
In Preußen wurde 1898 an Stelle des (provisorischen) Waffendepartements im Kriegsministerium eine Feldzeugmeisterei außerhalb des Ministeriums geschaffen, an deren Spitze ein Feldzeugmeister im Range eines Divisionskommandeurs stand. Sämtliche Gewehrfabriken, Artilleriewerkstätten, Geschützgießereien, Pulver- und Munitionsfabriken sowie die Konstruktionsbüros und Artilleriedepots unterstanden seiner Aufsicht; auch die Train-Inspektion war ihm nachgeordnet.
In Bayern war der Feldzeugmeister ein General der Artillerie, der einem General der Infanterie bzw. Kavallerie gleichstand. (General-)Feldzeugmeister gab es in der bayerischen Armee bereits vor dem Dreißigjährigen Krieg.[3]
1906 ersetzte Bayern die Inspektion der technischen Institute durch eine Feldzeugmeisterei mit Sitz in München mit dem gleichen Aufgabenfeld wie das preußische Vorbild. Dieser Posten eines Feldzeugmeisters war eine Dienststellung und der Inhaber hatte den Rang eines Generalmajors.
Ebenso hatte Sachsen eine Zeugmeisterei mit einem Oberzeugmeister im Range eines Generalmajors mit Sitz in Dresden an der Spitze. Der letzte sächsische Feldzeugmeister war Generalleutnant Johannes Fellmer (1863–1939).[4]
In der Habsburgermonarchie war der Dienstgrad eines Feldzeugmeisters (FZM) ein Generalsrang der Artillerie und, bis 1908, der Infanterie. Er entsprach dem
Sigmund von Reischach (1809–1878), Theresienritter und Inhaber des Infanterieregiments Nr. 21 sowie Bailli und Bevollmächtigter Minister des Malteserordens
Wilhelm Lenk von Wolfsberg (1809–1894), Inhaber des Korps-Artillerieregiments Nr. 4 und Naturwissenschaftler
Joseph von Sokcsevits (1811–1896), Inhaber des Linieninfanterieregiments Nr. 78, der Banater Grenzregimenter Nr. 10 und 11 und Ban von Kroatien und Slavonien
Georg von Waldstätten (1837–1918), Festungskommandant in Krakau, Inhaber des Infanterieregiments Nr. 97
Eugen von Albori (1838–1915) Während der Annexionskrise von 1908 wurde vereinbart, dass er, und nicht einer der Erzherzöge, im Falle eines bewaffneten Konfliktes Oberbefehlshaber der gesamten Armee werden sollte.
Eduard von Beschi (1848–1916), Chef der Festungsartillerie in den österreichisch-ungarischen Streitkräften und Inhaber des Feldartillerieregiments Nr. 2
Árpád Tamásy von Fogaras (1861–1939), Kommandant der Festung Przemysl und Kommandeur der 23. Honvéd-Infanterie-Division 1914, schließlich Kommandeur des 4. Armeekorps 1918
↑Dermot Bradley (Hrsg.), Günter Wegner: Stellenbesetzung der Deutschen Heere 1815–1939. Band 1: Die Höheren Kommandostellen 1815–1939. Biblio Verlag, Osnabrück 1990, ISBN 3-7648-1780-1, S. 576.
↑Heinz Schulz, Vom Zeughaus zur Feldzeugmeisterei: Dokumentation zur Geschichte der militärischen Produktion im Raum Dresden 1840–1920. Arbeitskreis Sächsische Militärgeschichte, 2007, S. 75.