Der Gesellenbrief entstammt der historischen zünftischen Handwerksausbildung und ist das Anerkennungsschreiben, das der Meister dem Lehrling zur Bestätigung aushändigt. Es hatte amtlichen Charakter, weil der Meister zur Ausbildung und Leistungsbeurteilung berechtigt war. Es folgte das zeremonielle Freisprechen mit dem zünftischen Treuegelöbnis.
Heute gibt es in den deutschsprachigen Ländern keine reine Lehrausbildung mehr, sondern die duale Ausbildung mit Schulbesuch. Sie wird durch eine Gesellenprüfung und eine Schulabschlussprüfung abgeschlossen. Die Prüflinge erhalten nach erfolgreichem Abschluss zur Bestätigung den Gesellenbrief, das Gesellenprüfungszeugnis und das Schulabschlusszeugnis. Mit dem Tag der Aushändigung des Gesellenbriefs haben sie Anspruch auf Gesellenlohn.
Deutschland
Dem Gesellenprüfungszeugnis gleichgestellt sind die in verschiedenen Berufen als Abschlusszeugnis erteilten Facharbeiterbriefe oder Prüfungszeugnisse. Nicht zu verwechseln ist der Gesellenbrief mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gesellenprüfungszeugnis.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung kann nach einer bestandenen Gesellenprüfung eine Meisterschule besucht werden. Eine früher geforderte mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Geselle ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr notwendig.
Österreich
In Österreich erhält man den Gesellenbrief:
bei einem Berufsabschluss mit der Lehrabschlussprüfung (LAP) in der dualen Ausbildung Lehre/Berufsschule