Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

Great Chamberlain of Scotland

Inhaber des Amtes eines Great Chamberlain of Schottland (auch Lord Chamberlain of Schottland) sind seit etwa 1124 bekannt. Der camerarius dominis regis wurde von König Malcolm als dritter in der Reihe der Great Officers of State eingestuft und erhielt ein Gehalt von 200 £ pro Jahr. Ursprünglich sammelte er die Einnahmen der Krone ein, zumindest bis Schottland einen Schatzmeister (Treasurer) bekam, zu dem es bis zur Wiedereinsetzung von König Jakob I. 1424, als er das für die Unterhaltung des Königlichen Haushaltes notwendige Geld auszahlte, keine Belege gibt.

Der Great Chamberlain war befugt, über alle Verbrechen, die in Burghs begangen wurden, sowie über das Verbrechen des „forestalling“ zu urteilen.[1] Der Great Chamberlain war oberster Richter in den Burghs und hielt dazu jährliche Gerichtstage ab, deren Form im iter Camerarii festgelegt wurde. Seine Urteile und Dekrete konnten nicht von der niederen Jurisdiktion in Frage gestellt werden. Seine Entscheidungen wurden von den Bailies der Burghs umgesetzt. Er legte auch die Preise für die Vorräte der Gemeinden und die Gebühren der Arbeiter in den Münzanstalten fest.

Bereits während der Herrschaft von König Wilhelm I. wurde das Amt zu Beginn des 13. Jahrhunderts zu einem Ehrenamt, dessen tatsächliche Aufgaben professionelle Beamte am Hof übernahmen. Der Chamberlain hatte aber weiterhin die Aufsicht über diese Beamten und konnte damit auch weiterhin die königlichen Finanzen kontrollieren. Damit blieb es im Mittelalter weiterhin eines der wichtigsten Staatsämter.[2] Nach 1425 verlor der Chamberlain seine fiskalischen Funktionen an den Schatzmeister. Seine Position war von 1558 bis 1565 und ab 1569 vakant. Es wurde 1580 für den Cousin von James I., Esmé Stewart, 1. Duke of Lennox, besetzt, dessen Auftreten 1581 als Great Officer of State eher seinem persönlichen Ansehen beim König und nicht seinem Amt zuzuschreiben ist. Das Amt hatte danach der jeweilige Duke of Lennox inne, ab 1603 erblich, bis es 1703 ad perpetuam remantiem Charles Lennox, 2. Duke of Richmond, 2. Duke of Lennox, einem zweijährigen Kind, von und zugunsten der Krone weggenommen wurde. Seitdem wurde kein Great Chamberlain mehr ernannt. 1711 wurde das Amt als Commission of Chamberlainry and Trade wiederbelebt, die mit dem Tod von Königin Anne (1714) wieder erlosch.

Lord Chamberlains

Literatur

  • Sir John Scot of Scotstarvet, Director of Chancery, The Staggering State of the Scots’ Statesmen, Edinburgh, 1754, S. XX – XXII und 186–188.
  • George Burnett, Lord Lyon King of Arms (Hrsg.), The Exchequer Rolls of Schottland, Band II, S. 1359–1379, Edinburgh, 1878; im Anhang zum Vorwort findet sich eine Liste der Chamberlains of Schottland. Siehe auch S. CXXIII.
  • James Balfour Paul, A History of the House of Douglas, Band II, London 1902, S. 3

Anmerkungen

  1. Typischerweise das Aufkaufen von Waren, bevor sie auf den Markt kommen, um sie dann selbst zu einem höheren Preis zu verkaufen. Das bereits im Domesday Book erwähnte „forestell“ war einer von drei Gründen, die bereits König Eduard dem Bekenner erlaubten, einen Besitz einzuziehen.
  2. Richard D. Oram: An Overview of the Reign of Alexander II. In: Richard D. Oram: The Reign of Alexander II, 1214–49. Leiden, Brill 2005, ISBN 90-04-14206-1, S. 22.
Kembali kehalaman sebelumnya