In allen zivilen Yachthäfen (Vereinsanlagen oder Marinas) betreuen Hafenmeister die Anlagen und angemietete oder eigene Wasserflächen. Hoheitliche Aufgaben werden aber auch dort nur durch Wasserschutzpolizei und Hafenkapitäne der Kommunen, der Länder und des Bundes wahrgenommen.
Militär
Marinestützpunkte haben einen Marineoffizier als militärischen Hafenkapitän, der dem Standortältesten unterstellt ist. In früheren Bootshäfen für die Dienstsegelboote waren in den Stützpunkten Unteroffiziere mit Portepee zuständig. Sie unterstanden als „Leiter Bootshafen“ dem Hafenkapitän und wurden ebenfalls Hafenmeister genannt.