Schütz gehörte mit Wenzel Jaksch, Walter Zawadil und Walter Brand zu den Verfassern der „Adventserklärung von Eichstätt“ vom 27. November 1949, in der Vertreter der Sudetendeutschen einerseits die Wiederherstellung ihrer eigenen Rechte und Freiheiten sowie die Anerkennung des Heimatrechts aller Vertriebenen, verwahrten sich andererseits aber auch gegen Kollektivbeschuldigungen gegen das tschechische und polnische Volk.[3]
Schütz war 1948/49 Mitglied des Wirtschaftsrates der Bizone und dort Vorsitzender des Flüchtlingsausschusses. Er gehörte dem Deutschen Bundestag seit dessen erster Wahl 1949 bis zum 5. Februar 1963 an. Er vertrat als stets direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Dillingen im Parlament und war Sozialexperte seiner Partei. 1957 bis 1962 war er stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, von 1961 bis 1963 Vorsitzender des Arbeitskreises Sozialfragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1950 bis 1963 war er Delegierter zur Beratenden Versammlung des Europarates.[4]
Aufzeichnungen und Erinnerungen. In: Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Aufzeichnungen und Erinnerungen, Band 2, Boppard am Rhein, 1983, Seiten 189 bis 234 (postum).
Rudolf Vierhaus, Ludolf Herbst (Hrsg.), Bruno Jahn (Mitarb.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages. 1949–2002. Bd. 2: N–Z. Anhang. K. G. Saur, München 2002, ISBN 3-598-23782-0, S. 789–790.
Schütz, Hans, in: Tobias Weger: „Volkstumskampf“ ohne Ende? Sudetendeutsche Organisationen, 1945–1955. Frankfurt am Main : Lang, 2008, ISBN 978-3-631-57104-0, S. 624
Hans Schütz, in: Mads Ole Balling: Von Reval bis Bukarest – Statistisch-Biographisches Handbuch der Parlamentarier der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919–1945. Kopenhagen 1991, S. 323f.