Share to: share facebook share twitter share wa share telegram print page

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Gerichtsgebäude in Hannover, Leonhardtstraße

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen. Es befindet sich im Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße in Hannover.

Gerichtssitz und -bezirk

Ehemaliges Gerichtsgebäude in der Siemensstraße in Hannover

Das Gericht hat seinen Sitz in Hannover. Es ist als Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig für sämtliche Arbeitsgerichte in Niedersachsen. Sein Gerichtsbezirk umfasst somit das gesamte Land Niedersachsen.

Leitung

Organisation

Im Jahr 2008 wurden 17 Kammern gebildet. Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der folgenden Arbeitsgerichte werden dabei vorab wie folgt zugeteilt:

  • Kammern 6, 8, 9 und 12: Arbeitsgerichte Wilhelmshaven, Stade und Lüneburg
  • Kammern 5, 11 und 13: Arbeitsgerichte Oldenburg und Emden
  • Kammern 2, 15 und 17: Arbeitsgericht Braunschweig
  • Kammern 4, 7 und 14: Arbeitsgerichte Göttingen und Verden
  • Kammern 3, 10 und 16: Arbeitsgerichte Osnabrück und Lingen

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der übrigen Arbeitsgerichte werden auf alle Kammern verteilt.

Instanzenzug

Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte in Braunschweig, Celle, Emden, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden und Wilhelmshaven. Rechtsmittelgericht für das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hannover entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hannover als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. Dem Landesarbeitsgericht Hannover waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Celle, Arbeitsgericht Gifhorn, Arbeitsgericht Goslar, Arbeitsgericht Göttingen, Arbeitsgericht Hameln, Arbeitsgericht Hannover, Arbeitsgericht Hildesheim, Arbeitsgericht Nienburg, Arbeitsgericht Osterode (Harz), Arbeitsgericht Peine, Arbeitsgericht Verden und das lippische Arbeitsgericht Stadthagen.[3]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Anstelle der früheren Landesarbeitsgerichte wurde am 5. November 1946 das Landesarbeitsgericht Hannover als einziges Landesarbeitsgericht Niedersachsen für das ganze Land Niedersachsen gebildet. Die Arbeitsgerichte in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Hildesheim, Lingen, Stade, Verden, Wilhelmshaven und Emden waren ihm nachgeordnet.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Niedersächsischer Landtag: Antwort auf eine Kleine Anfrage. Drucksache 12/4593, Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Engstler (CDU) (Drucksache 12/4240). 22. März 1992, abgerufen am 9. Januar 2021.
  2. RGBl. I S. 507
  3. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat
  4. 75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen

Koordinaten: 52° 22′ 35,1″ N, 9° 44′ 44,8″ O

Kembali kehalaman sebelumnya