Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für:
allgemein die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität
juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe Aktivlegitimation und Passivlegitimation
der Prozess der Erzeugung sozialer und rechtlicher Normen und der Sicherstellung ihrer Legitimität, siehe Legitimation durch Verfahren