Obedienz oder Obödienz (lateinisch oboedientia „Gehorsam“, mittellateinisch obedientia „Gehorsam“, „Anhängerschaft“; von lateinisch oboedire „gehorchen“) steht für:
- Gehorsam, die Ausrichtung der eigenen Willens- und Handlungsentscheidungen an einer übergeordneten Instanz
- Gehorsam (Gelübde), die Gehorsamspflicht der Kleriker gegenüber den geistlichen Oberen (z. B. Ordensoberer, Bischof oder Papst)
- Obödienz (Kirchenvermögen), kirchliches Sondervermögen im Mittelalter, meist durch Schenkung entstanden
- Anhängerschaft eines Papstes während eines Schismas
- die Gehorsamspflicht einer Freimaurerloge gegenüber einer Großloge
- eine Großloge in der Freimaurerei
Siehe auch: