Dieser Artikel behandelt Bezirk und Regierungsbezirk Oberbayern. Zum wittelsbachischen Teilherzogtum Oberbayern siehe Herzogtum Oberbayern, zu weiteren Begriffen dieses Namens siehe Oberbayern (Begriffsklärung).
Die bayerischen Bezirke sind als dritte kommunale Ebene Selbstverwaltungskörperschaften, die mehrere Landkreise und kreisfreie Städte umfassen. Flächengleich gibt es jeweils einen gleichnamigen Regierungsbezirk, das Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind, existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.
Oberbayern ist eine Bezeichnung für eine administrative Einheit, deren Grenzen sich im Laufe der Jahrhunderte mehrfach verändert haben und keine Rücksicht auf Stammes- oder Sprachgrenzen genommen haben. Insbesondere gibt es keinen spezifisch oberbayerischen Dialekt. Der Begriff „Oberbayern“ erscheint zum ersten Mal im Jahre 1255 bei der bayerischen Landesteilung. Die Ausdehnung war jedoch ursprünglich eine andere: Der Chiemgau und die Gegend von Bad Reichenhall gehörten damals zu Niederbayern. Die Bezeichnung bezieht sich auf die relative Lage an der Donau und ihren Nebenflüssen: Stromabwärts wird Oberbayern gefolgt von Niederbayern, Oberösterreich, Niederösterreich.
Mit der Bayerischen Verfassung von 1808 erfolgte die systematische Einteilung des nunmehrigen Königreichs Bayern in Kreise, die als Mittelbehörden nicht den heutigen Landkreisen, sondern den heutigen Bezirken entsprachen.
1837 ließ der romantisch bewegte KönigLudwig I. das französische Benennungssystem der bayerischen Kreise nach Flussnamen durch historisierende Bezeichnungen ersetzen, die die Geschichte der bayerischen Landesteile widerspiegeln sollten. Dadurch entstand aus dem Isarkreis der Kreis Oberbayern. Die Bezeichnung „Kreis“ wurden in der NS-Zeit jedoch der preußischen Bezeichnung „Regierungsbezirk“ angeglichen. Daneben bestand 1930 bis 1945 der Gau München-Oberbayern, was ab 1933 während der NS-Diktatur politisch Bedeutung hatte.
Die Arbeitslosenquote in Oberbayern betrug 2019 im Jahresdurchschnitt 3,6 Prozent.[3] Etwa 1,6 Millionen Menschen in Oberbayern sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über eine Million davon im Dienstleistungssektor. Weniger als 500.000 arbeiten im produzierenden Gewerbe und etwa 11.000 in Land- und Forstwirtschaft. Der Bezirk betreibt mit den Kliniken des Bezirks Oberbayern ein Kommunalunternehmen.
Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht der Regierungsbezirk einen Index von 178 (EU-28=100) (2015). Er ist damit eine der wirtschaftsstärksten Regionen in Europa.[4]
Tourismus
Oberbayern zählt seit jeher zu den bedeutendsten nationalen und internationalen Destinationen im Tourismus. Mit weltweit bekannten Sehenswürdigkeiten wie den Schlössern des Königs Ludwig II., 414 Museen[5], den Attraktionen in der Landeshauptstadt München und vielen Naturschönheiten ist Oberbayern eine beliebte Urlaubsregion.
Der Brutto-Umsatz des oberbayrischen Tourismus auf 12,6 Mrd. Euro durch Übernachtungsgäste und Tagesbesucher, wobei der Schwerpunkt bei letzteren liegt.[6] Der Beschäftigungseffekt wirkt sich auf rund 200.000 Personen aus, die im Tourismus arbeiten können und ihren Lebensunterhalt mit einem durchschnittlichen Primäreinkommen bestreiten.[7]
Bezirk
Der Bezirk Oberbayern mit Sitz in München (Prinzregentenstraße 14) bildet mit den anderen bayerischen Bezirken die dritte kommunale Ebene des Bundeslandes. Die Kernaufgaben des Bezirks liegen im sozialen und kulturellen Bereich. Die Organe der Körperschaft des Öffentlichen Rechts sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident (Art. 21 Bezirksordnung).
Geschichte
1978 wurden die Bezirke mit der Bezirksreform („Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke“)[8] zur eigenständigen (dritten) kommunalen Ebene gemacht, insbesondere wurde die Verwaltungen der Bezirke aus den Regierungen herausgelöst. Die Bezirkstagspräsidenten erhielten mehr Befugnisse.[9]
Ende der 90er-Jahre erschütterten Skandale um die damaligen oberbayerischen CSU-Bezirkstagspräsidenten Erwin Filser und Hermann Schuster[10] die Öffentlichkeit, aufgrund derer die Bezirke als dritte kommunale Ebene in ganz Bayern nur knapp der kompletten Abschaffung durch den Landtag entgingen.[11]
Soziales
Die Körperschaft ist unter anderem überörtlicher Sozialhilfeträger. Damit ist er zuständig für Leistungen wie Hilfe zur Pflege für alte und pflegebedürftige Menschen sowie für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Gesundheit
Als Träger der psychiatrischen und neurologischen Versorgung betreibt der Bezirk Oberbayern eigene Fachkrankenhäuser. Die „Kliniken des Bezirks Oberbayern“ sind an mehr als 20 Standorten in Oberbayern präsent und werden als Kommunalunternehmen betrieben.
Bildungswesen
Der Bezirk Oberbayern ist Träger einiger Berufs- und Förderschulen. Er fördert zudem private Bildungseinrichtungen.
Kulturförderung
Das Kulturreferat fördert überregionale kulturelle Veranstaltungen in Oberbayern und die Denkmalpflege. Der Bezirk Oberbayern ist auch Träger der Freilichtmuseen auf der Glentleiten und in Amerang und des Kultur- und Bildungszentrums im ehemaligen Kloster Seeon. Zudem betreibt der Bezirk eine Galerie in seinem Verwaltungsgebäude im Münchner Stadtteil Lehel und fördert junge Musiker durch einen Popularmusikbeauftragten.
Heimatpflege
Der Bezirk betreibt ein Volksmusikarchiv, ein Trachteninformationszentrum, das Zentrum für Volksmusik, Literatur und Popularmusik (ZeMuLi) in Bruckmühl sowie in Benediktbeuern das Zentrum für Trachtengewand und das Forum Heimat und Kultur.
Der Regierungsbezirk Oberbayern ist gebietsmäßig identisch mit dem Bezirk Oberbayern. Er ist der Zuständigkeitsbereich der staatlichen MittelbehördeRegierung von Oberbayern.