Dieser Artikel beschreibt das bis zum 30. Juni 2005 existierende Oberverwaltungsgericht Berlin. Zum heute noch existierenden Nachfolgegericht siehe Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte nach 1989 seinen Sitz in der Kirchstraße in Berlin-Moabit und zog 2004/2005 in die Hardenbergstraße in Berlin-Charlottenburg um.[1] Gerichtsbezirk war das gesamte Gebiet des Bundeslandes Berlin. Das Bauwerk war bereits Anfang des 20. Jahrhunderts als OVG-B erbaut worden.[2]
Das Gebäude des OVG-B wurde im Jahr 1907 als Sitz für das Preußische Oberverwaltungsgericht fertig gestellt. Im Hochparterre waren die Räume für den Publikumsverkehr und die Büros für die Verwaltung geplant. In der ersten Etage befanden sich die Arbeitsräume für die Richter und die Sitzungssäle, je eine Wohnung für den Gerichtspräsidenten und den Bürodirektor, Kassenräume und Büros für die Zentralverwaltung. An der Ostseite des Gebäudes gab es 46 Arbeitsräume für die Verwaltungsgerichtsräte sowie Arbeitszimmer für die sieben Senatspräsidenten und etliche Schreibstuben.[2]
Nach der deutschen Wiedervereinigung wuchsen auch die bisherigen in Ost- und West-Berlin vorhandenen Gerichte zusammen, es entstand ein einheitliches Oberstes Verwaltungsgericht für das Bundesland Berlin. – Im Jahr 2004 waren hier 21 Richter und 32 sonstige Mitarbeiter mit ca. 2.270 jährlich eingehenden Verfahren beschäftigt.[1]
Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg.[3] Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg.
00 September 2000–28. November 2002: Detlef Bitzer (* 1937)
02. Dezember 2002–Ende Juni 2005 (=Auflösung): Jürgen Kipp, anschließend bis Ende Dezember 2011 Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg