Im Jahr 1955 schloss Grossi sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Florenz ab. Er wurde als Professor für Rechtsgeschichte an den Universitäten Siena, Macerata und zuletzt Florenz tätig. In Florenz hat er die Gründung des Centro di studi per la storia del pensiero giuridico moderno und der Fachzeitschrift Quaderni fiorentini per la storia del pensiero giuridico moderno gefördert. Von 1989 bis zum Jahr 1998 war er Mitglied des Fachbeirates des FrankfurterMax-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. 2008 trat er als Universitätsprofessor in den Ruhestand. Am 17. Februar 2009 wurde Paolo Grossi vom StaatspräsidentenGiorgio Napolitano zum Verfassungsrichter ernannt.[1] Am 24. Februar 2016 wurde er zum Präsidenten des Verfassungsgerichtes einstimmig gewählt.[2] Da seine neunjährige Amtszeit am 23. Februar 2018 zu Ende gegangen war, ist Paolo Grossi auch aus dem Präsidentenamt ausgeschieden.[3]