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Patronatstag, Patronatsfest, Patrozinium (Süddeutschland) oder Prangtag bzw. Prangertag (in manchen Gebieten Österreichs) nennt man den Tag, an dem eine katholische oder orthodoxe Pfarrgemeinde gemäß dem römisch-katholischen oder orthodoxen liturgischen Kalender den Gedenktag des Heiligen begeht, dessen Namen ihre Kirche trägt (Titelfest, Patrozinium). Er hat den Rang eines Hochfests. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Gedenktag der Kirchweihe, der in der jeweiligen Kirche ebenfalls als Hochfest begangen wird.[1]
Römisch-katholische Kirche
In katholischen Gegenden wird das Patronatsfest traditionell aufwendig begangen. Die Bevölkerung der weiteren Umgebung besucht die Kirche, deren Fest gefeiert wird. Der Besuch kann als Wallfahrt verstanden werden und mit einem Ablass verbunden sein.
Auf das Festhochamt in der Kirche folgt oft eine Prozession mit dem Reliquienschrein und/oder einer Statue des Heiligen. Daran schließt sich ein Pfarr-, Dorf- oder Volksfest an. Die Kirmes eines Ortes ist nicht selten das (einstige) Patronatsfest.