Offiziell konnte Thümer bei den Schwimmweltmeisterschaften 1978 in West-Berlin wegen einer Verletzung nicht teilnehmen, doch während der Aufarbeitung des staatlich verordneten Zwangsdopings im DDR-Leistungssport durch DDR-Mediziner und Sportfunktionäre im DDR-Dopingprozess 1998 vor dem Landgericht Berlin gegen vier ehemalige DDR-Trainer und Ärzte, wurde bekannt, dass sie bei der Ausweiskontrolle hängen blieb, da ein positiver Dopingtest befürchtet wurde.[2] Beim selben Prozess wurden Akten vorgelegt, welche die Dopingdosierungen von anabolenSteroiden bei Petra Thümer genauestens dokumentieren, womit keine Zweifel mehr am unrechtmäßigen Erreichen ihrer Olympiasiege, Europameistertitel und Weltrekorde gegeben sind.[3]