Ardigò war zunächst Priester in Mantua und orientierte sich vor seiner positivistischen Positionierung an neuplatonischen Ideen. 1869 wurde eine Schrift von ihm[1]indiziert, er selbst suspendiert. Er lehnte die 1870 dogmatisierte päpstliche Unfehlbarkeit ab und gab 1871 aus Überzeugungsgründen eine kirchliche Laufbahn auf[2], um sich an der wissenschaftlichen Aufklärung[3] Italiens nach der nationalstaatlichen Einigung zu beteiligen. Ardigò wirkte nun zunächst als Philosophielehrer am Gymnasium in Mantua, dann von 1881 bis 1909 als Professor in Padua.
Er arbeitete zu erkenntnistheoretischen, ethischen, sozialphilosophischen und rechtspositivistischen Themen. Zudem war er der erste italienische Wissenschaftler, der sich unter dem Einfluss von Comte ab 1886 der Soziologie widmete. Hierbei spielten Empirie und, im Gegensatz zu Comte, Psychologie eine herausragende Rolle. Das Werk von Ardigò trug zur Etablierung dieser Wissenschaft in Italien bei[4]. Die von ihm begründete Denkschule beteiligte sich ferner an den Auseinandersetzungen um die Autonomie von Rechtsphilosophie und Soziologie.[5]
↑Morris R. Cohen: Italian Contribution to the Philosophy of Law in Harvard Law Review, Band 59. Nr. 4, April 1946 S. 577–589, S. 582.
↑Robert Michels, Mildred Hartsough: The Status of Sociology in Italy in Social Forces, Band 9. Nr. 1, Oktober 1930 S. 20–39, S. 22.
↑Renato Treves: Sociología y Filosofia Social en el Pensamiento Italiano Contemporáneo in Revista Maxicana de Sociología, Band 3. Nr. 1, S. 5–23, S. 7.