Als Serologie bezeichnet man die Wissenschaft und Lehre von den Antigen-Antikörper-Reaktionen, soweit sie in vitro ablaufen. Sie ist demnach ein Teilgebiet der Immunologie. Ein Teilgebiet der Serologie ist seit Anfang des 20. Jahrhunderts[1] die forensische Serologie.
Die im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts in der Medizin, neben der Bakteriologie, bedeutsam gewordene Serologie[2] befasst sich unter anderem mit der Entwicklung spezifischer Nachweise von Antigenen und Antikörpern. Das ist möglich, weil Antigen-Antikörper-Reaktionen sehr spezifisch sind. Damit werden einerseits Antigenträger identifiziert (wie zum Beispiel von Krankheitserregern Infizierte); andererseits werden durch den Nachweis bestimmter Antikörper im Blut die entsprechenden Krankheiten diagnostiziert.
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Für den Serostatus gibt es zwei Möglichkeiten:
- Als seropositiv werden Individuen bezeichnet, bei denen Antikörper gegen ein bestimmtes Antigen gefunden werden.
- Bei negativem Befund ist das Individuum seronegativ (Zum Beispiel, wenn kein Rheumafaktor nachweisbar ist).
Dem Nachweis von Antikörpern sind jedoch Grenzen gesetzt aufgrund zweier zeitlicher Faktoren: Zum einen muss der infizierte Organismus mit der Bildung von Antikörpern begonnen haben, zum zweiten müssen diese in ausreichender Konzentration vorliegen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Thorwald: An den Grenzen des Wahrnehmbaren oder Der Weg der forensischen Serologie. In: Jürgen Thorwald: Die Stunde der Detektive. Werden und Welten der Kriminalistik. Droemer Knaur, Zürich und München 1966, S. 31–285.
- ↑ Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 45.