Während die Abgrenzung zur Körperschaft durch die einer Stiftung fehlenden Mitglieder gekennzeichnet ist, ist die Abgrenzung zur Anstalt in der juristischen Literatur umstritten. Teilweise wird die Stiftung öffentlichen Rechts als Unterfall der Anstalt öffentlichen Rechts eingeordnet.
Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden in letzter Zeit häufig ohne nennenswertes Stiftungsvermögen errichtet, so zum Beispiel die Hamburger Museums-Stiftungen oder die zahlreichen Berliner Kulturstiftungen für Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten und Opernhäuser, z. B. die Berliner Philharmoniker. In einigen Bundesländern sind Hochschulen in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen überführt worden (Stiftungshochschulen).
Diese Stiftungen besitzen oft lediglich ein Sachvermögen (Immobilien, Kunstwerke, Medienbestände, authentische Liegenschaften), das keine Erträge wie Zinsen, Mieten oder Pachten erbringt (privatrechtliche Stiftungen mit einer vergleichbaren Vermögensausstattung hätten kaum Aussicht auf Anerkennung). Sie bleiben daher dauerhaft auf staatliche Zuwendungen angewiesen (sog. Zuwendungsstiftungen). Da der Haushalt jährlich vom Parlament beschlossen werden muss, besteht für viele öffentlich-rechtliche Stiftungen keine Existenzsicherheit. Öffentlich-rechtliche Stiftungen können zudem jederzeit durch Gesetz oder Rechtsverordnung wieder aufgehoben werden.
Liste der Bundesstiftungen
Die Liste enthält Stiftungen des öffentlichen Rechts, die vom Bund gestiftet, zumindest teilweise getragen oder wesentlich finanziell unterstützt werden und die nicht Politikergedenkstiftungen sind.
Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herauszustellen und Bewusstsein für gutes Planen, Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der Bevölkerung stärken
Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland[5]
Förderung der Forschung in den Geschichts-, Kultur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in ausgewählten Ländern und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Deutschland und diesen Ländern[6]
Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung stabilen Geldes erhalten und fördern, Forschung dazu, insbesondere auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens
Darstellung der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Geschichte der DDR und Vermittlung von Kenntnissen darüber in einem Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum (HDGStiftG)
Die ihr übertragenen preußischen Kulturgüter für das deutsche Volk zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen, unter Beachtung der Tradition den sinnvollen Zusammenhang der Sammlungen zu erhalten und eine Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit in Wissenschaft und Bildung und für den Kulturaustausch zwischen den Völkern[13]
Bund und Länder
6. Aug. 1957
Berlin
Stiftung Topographie des Terrors – Internationales Dokumentations- und Begegnungszentrum Berlin
historische Erfahrung des Nationalsozialismus vermitteln
Weiterhin gibt es auch Politikergedenkstiftungen, die als bundesunmittelbare Stiftungen durch Bundesgesetz zum Andenken an herausragende Staatsmänner der deutschen Geschichte nach dem Vorbild der amerikanischen Präsidentenbibliotheken geschaffen wurden. Diese sind:
Zum Teil sind privatrechtliche Stiftungen aus dem Erlös von Privatisierungen von Staatsbeteiligungen errichtet worden (zum Beispiel die Volkswagenstiftung 1961 aus Erlösen im Zusammenhang mit der Privatisierung von VW oder die Deutsche Bundesstiftung Umwelt 1989 aus dem Verkaufserlös der bundeseigenen Salzgitter AG). Zum Teil wird gefordert, auch solche staatlichen Gründungen müssten den Bindungen der Grundrechte unterliegen, während andere die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der auf diese Weise errichteten Stiftungen betonen.