Der RechtsbegriffTransportmittel kommt in Gesetzen häufig vor. Artikel 2 lit. n der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 definiert ihn z. B. im Zusammenhang mit Tiertransporten als „jedes Straßen- oder Schienenfahrzeug, Schiff und Luftfahrzeug“. Artikel 2 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 91/628/EWG fasst darunter zusätzlich auch „Behältnisse zum Transport auf dem Land-, See- oder Luftweg“. § 15 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes bestimmt, dass auch Transportmittel als Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Die Bundespolizei darf Hubschrauber gemäß § 60BPolG als polizeiliche Einsatz- und Transportmittel sowie zur Beförderung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes, Angehörigen der Bundesregierung und deren Gästen benutzen. In § 6 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) ist vorgeschrieben, dass Tiere und Waren nur in Transportmitteln oder -behältnissen innergemeinschaftlich verbracht oder eingeführt werden dürfen, die den dort für sie in Anlage 2 Spalte 2 BmTierSSchV genannten Anforderungen entsprechen.
Bei Transportmitteln ist der Auslastungsgrad genau ermittelbar. Zu unterscheiden ist zwischen der Sitzauslastung in der Personenbeförderung und Nutzlast oder Ladetonnenkilometer in der Güterbeförderung. Sie sind für Transportunternehmen von Bedeutung, weil die Fixkosten sich bei einem höheren Auslastungsgrad von Leerkosten in Nutzkosten verwandeln. Leerkosten entstehen bei „Leerfahrten“, wenn die Kapazitäten nicht oder nicht vollständig ausgelastet sind. Wird bei steigender Auslastung die Gewinnschwelle überschritten, so entstehen Gewinne. Je höher die Gewinnschwelle bei einem Unternehmen ist, umso höher sind die Auslastungsrisiken, bei denen die Gesamtkosten erst bei einem relativ hohen Auslastungsgrad gedeckt werden. Durch Überschreiten der Gewinnschwelle verteilen sich die Fixkosten auf eine größere Stückzahl (beispielsweise Passagiere), wodurch die Stückkosten sinken und die Gewinne steigen (Fixkostendegression). Anzustreben sind – zwecks Erfüllung des Unternehmensziels der Gewinnmaximierung – jedoch höhere Auslastungsgrade, im Maximum die Vollauslastung von 100 %.