Heuber gehörte zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht[1]Hans Franks. Am 3. Oktober 1933 wurde er in das Präsidium der Akademie für Deutsches Recht berufen und gehörte seit dem 1. Januar 1936 der Reichsrechtsführung an.
Nach Kriegsende wurden seine Schrift Familie und Steuer (Verl. d. Bundes N.-S. Dt. Juristen, München 1931) und die von ihm zusammen mit Josef Bühler herausgegebene Schrift Das Generalgouvernement und seine Wirtschaft (Dt. Verl. f. Politik u. Wirtschaft, Berlin 1940) in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[3][4]
Partei
Zum 1. März 1930 trat Heuber der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 201.742).[5] Am 1. Mai 1932 trat Heuber als Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht in die Rechtsabteilung der Reichsleitung der NSDAP ein. Ab dem 19. September 1933 war er hier Reichsamtsleiter ohne Geschäftsbereich. Von 1932 bis 1942 war Heuber Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und ab 1936 der Nachfolgeorganisation Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund.
Von November 1933 bis 1945 gehörte Heuber dem Reichstag an.
Literatur
Joachim Lilla, Martin Döring, Andreas Schulz: Statisten in Uniform: Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Ein biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung der völkischen und nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten ab Mai 1924. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4.