Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA; auch Bund Deutscher Arbeitgeberverbände) ist der arbeits- und sozialpolitische Spitzenverband der gesamten deutschen Wirtschaft und hat ihren Sitz in Berlin (von 1951 bis 1999 in Köln). Die BDA vertritt als Interessenverband aller Branchen der privaten gewerblichen Wirtschaft in Deutschland die Arbeitgeberseite von ca. 70 % der Beschäftigten.
Nachdem sich Ende 1949 auch die Verbände auf dem Gebiet der ehemaligen Französischen Besatzungszone angeschlossen hatten, wurde im November 1950 der Name „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ festgelegt.
Unter dem Dach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind die deutschenArbeitgeberverbände zusammengefasst. Ihre Mitglieder sind 14 überfachliche Landesvereinigungen (gemeinsame Landesvereinigungen zwischen Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein) mit jeweils überfachlichen Regionalverbänden, des Weiteren 47 Bundesfachspitzenverbände mit jeweiligen Landes- und regionalen Fachverbänden aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Finanzwirtschaft, Handel, Verkehr, Handwerk und Landwirtschaft. Insgesamt sind circa eine Million Unternehmen mittelbar Mitglied der BDA. Diese beschäftigen rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer. Der größte Arbeitgeber in Deutschland, die Öffentliche Hand, gehört allerdings nicht zu den Arbeitgeberverbänden.
Die BDA ist ein eingetragener Verein nach § 21 BGB. Sie ist als Berufsverband mit dem Zweck, die Interessen der Arbeitgeber in unserer pluralistischen Gesellschaft zu vertreten, dem Gemeinwohl verpflichtet und daher steuerbefreit.
Die wichtigsten Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium, die Hauptgeschäftsführung, die Ausschüsse und die Walter-Raymond-Stiftung.[1]
Die Mitgliederversammlung, die jährlich stattfindet, wählt den Präsidenten auf zwei Jahre, das Präsidium sowie Mitglieder des Vorstandes und ist verantwortlich für den Haushalt und die Beitragsordnung.
Der Vorstand nimmt neue Mitglieder auf, setzt Ausschüsse ein und gibt einstimmig tarifpolitischeEmpfehlungen ab. Er bestimmt die grundlegenden Richtungsentscheidungen.
Das Präsidium handelt in dem vom Vorstand gesteckten Rahmen und ist das zentrale Entscheidungsorgan. Es besteht aus dem Präsidenten, acht Vizepräsidenten einschließlich des Schatzmeisters und 38 weiteren Mitgliedern[2] und repräsentiert die gesamte Bandbreite der deutschen Wirtschaft. Präsident und Vizepräsidenten bilden gemäß § 26 BGB den juristischen Vorstand der BDA.
Die Hauptgeschäftsführung wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Vorstand berufen. Der Hauptgeschäftsführer und zwei Mitglieder der Hauptgeschäftsführung leiten die laufenden Geschäfte in enger Absprache mit dem Präsidenten.
Zudem bestehen 75 Ausschüsse und Arbeitskreise, die sich mit Sachfragen beschäftigen, darunter vier gemeinsame mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie. Ihre Vorschläge und Stellungnahmen sind Grundlage für die Entscheidungen von Vorstand und Präsidium.
Für ihre Mitglieder vertritt die BDA die unternehmerischen Interessen in der politischen Willensbildung. Ihr stehen dabei die Legislative, die Exekutive, Gewerkschaften, gesellschaftliche Gruppen und die Öffentlichkeit gegenüber. Die BDA berät die Entscheidungsträger von den ersten Gesetzes-Entwürfen im Ministerium über die parlamentarischen Beratungen und Ausschuss-Sitzungen bis zur abschließenden Behandlung im Bundesrat. Durch das Erstellen von Konzepten in ihren Themenbereichen nimmt sie Einfluss auf die gesellschaftliche Willensbildung. In verschiedenen Gremien werden neue Positionen erarbeitet und Informationen aufbereitet. Sie ist auch in den Selbstverwaltungsorganen aller Sozialversicherungen vertreten.
Die BDA deckt die Themenfelder Beschäftigungspolitik, Soziale Sicherung, Arbeitsrecht, Tarifpolitik, Bildung, Europapolitik, Gesellschaftspolitik und Volkswirtschaft ab. Dieses schlägt sich auch in ihrer Abteilungsstruktur nieder.
Darüber hinaus bietet die BDA ihren Mitgliedern umfangreiche Informationsdienste. Sie informiert frühzeitig über gesetzliche Entwicklungen und bewertet getroffene politische Entscheidungen sowie arbeitsrechtliche Urteile insbesondere in Hinblick auf ihre Folgen für die Unternehmen. Dazu versendet sie jährlich 1.000 Informationsrundschreiben und bearbeitet 15.000 Anfragen pro Jahr.[3]
Politische Einflussnahme
Der Widerstand gegen den Schutz von Whistleblowern
Roland Wolf, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der BDA, sprach sich bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag am 16. März 2015 gegen ein vorgeschlagenes Whistleblower-Schutzgesetz für Deutschland aus.[4]
Einflussnahme auf die politische Bildung
Im Juli 2015 erließ das Bundesministerium des Innern (BMI) ein vorläufiges Vertriebsverbot gegen die von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) herausgegebene Publikation „Ökonomie und Gesellschaft“ aus der Schriftenreihe „Themen und Materialien“.[5] Das Verbot erfolgte auf Initiative der BDA und mit der Begründung eines Verstoßes gegen den Beutelsbacher Konsens. Der Wissenschaftliche Beirat der bpb kam nach Überprüfung der Vorwürfe zu dem Schluss, die Publikation sei unproblematisch; der BDA habe seine Vorwürfe in skandalisierender Absicht mit „verkürzenden“ und „verfälschenden“ Zitaten belegt; so sei beispielsweise ohne Kenntlichmachung direkt aus Materialien zitiert worden. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziologie kritisierte die Maßnahmen des BMI und „verwehrt sich gegen den massiven Eingriff des Ministeriums in die Freiheit der Wissenschaft“; weiter kritisiert er den „politischen Vorstoß der BDA“, der „das Gebot der Wissenschaftsorientierung von Bildung“ ignoriere.[6] Auch die Gewerkschaft IG Metall kritisierte den Vorgang als „Skandal“.[7]
BDA (Hrsg.): Die BDA – Im Dienst der Unternehmen. Berlin 2006, ISBN 3-938349-15-8.
Martin Behrens: Das Paradox der Arbeitgeberverbände. Sigma, Berlin 2011, ISBN 978-3-8360-8730-8.
Gerhard Erdmann: Die deutschen Arbeitgeberverbände im sozialgeschichtlichen Wandel der Zeit. Luchterhand, Neuwied/Berlin 1966.
Roswitha Leckebusch: Entstehung und Wandlung der Zielsetzungen, der Struktur und der Wirkungen von Arbeitgeberverbänden. Duncker & Humblot, Berlin 1966.
Robert Lorenz: Siegfried Balke – Grenzgänger zwischen Wirtschaft und Politik in der Ära Adenauer. Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8382-0137-5.
Paul R. Melot de Beauregard: Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung.Dissertation. 2001, ISBN 3-631-39295-8.
Wolfgang Schröder, Bernhard Wessels (Hrsg.): Handbuch Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-14195-4.