Fremdarbeiter ist eine Bezeichnung für Arbeitskräfte, die insbesondere seit Beginn der Industrialisierung aus dem Ausland zur Arbeit in ein Land gekommen sind. Grundsätzlich werden mit diesem Begriff zwei Gruppen bezeichnet:
Arbeitsmigranten, die freiwillig in einem fremden Land arbeiten.
Zwangsarbeiter, die gezwungen werden, im Krieg oder infolge eines Krieges in einem fremden Land zu arbeiten.
Einwanderer, die für immer aus einem anderen Land immigrieren, werden nicht als Fremdarbeiter bezeichnet, ebenso wenig Sklaven, die zur Arbeit aus einem anderen Land verschleppt wurden. In der Regel umfasst der Begriff auch keine Arbeitskräfte, die kurzfristig für einen bestimmten Auftrag im Ausland arbeiten, zum Beispiel zur Montage einer Industrieanlage.
Durch die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit erzwungener Arbeit erhielt der Begriff negative Konnotationen. In Deutschland wurde der Begriff in bundesrepublikanischen Behörden und Medien bis in die 1970er Jahre verwendet[2], insbesondere mit Beginn der verstärkten Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer in den 1960er Jahren, in der Umgangssprache aber nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend durch den Begriff „Gastarbeiter“ ersetzt. Inzwischen wird auch der Begriff Gastarbeiter nur noch selten bzw. nur für den historischen Kontext im Nachkriegsdeutschland verwendet. Dies liegt vor allem daran, dass trotz des Anwerbestopps von 1973, mit dem die Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland eingestellt wurde, sich seither viele ehemalige Gastarbeiter dauerhaft in Deutschland niedergelassen haben.
In Nachkriegsösterreich wurde der NS-Begriff ebenfalls unkritisch übernommen, der Anfang der 1970er Jahre durch Gastarbeiter und später ausländischer Arbeitnehmer ersetzt wurde.[3] Als während des Nachkriegsbooms Arbeitskräfte knapp wurden, trat Österreich erst spät in die internationale Anwerbepolitik ein. 1962 durch einen Vertrag mit Spanien, 1964 mit der Türkei und 1965/66 mit Jugoslawien. Die Sozialpartner hatten zuvor im Raab-Olah-Abkommen, die Stabilität von Preisen und Löhnen, die Kontingentierung der Arbeitsmigration und die zeitliche Befristung (Rotation) in Anlehnung an die Saisonarbeitserfahrung vereinbart.[4]
In der Schweiz war offiziell der Begriff der Saisonniers üblich, also Arbeitskräfte, die saisonal in der Schweiz beschäftigt wurden. Im Sommer vorwiegend im Bauwesen, im Winter an den Ski- und Sesselliften der Wintersportorte. Ihre erleichterte Einstellung wurde im Saisonnierstatut von 1934 geregelt.
Literatur
Lothar Elsner: Fremdarbeiterpolitik in Westdeutschland. Zur Lage und zum Kampf der ausländischen Arbeiter unter den Bedingungen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems 1955-1968. Verlag Tribüne des FDGB der DDR, Berlin 1970, DNB (Habil.-Schrift, Univ. Rostock)
Thomas Schiller: NS-Propaganda für den „Arbeitseinsatz“. Lagerzeitungen für Fremdarbeiter im zweiten Weltkrieg: Entstehung, Funktion, Rezeption und Bibliographie. LIT Verlag, Hamburg 1997, ISBN 3-8258-3411-5.
Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Verlag Dietz 1986, ISBN 978-3-8012-0108-1. Dissertation (Universität Essen) 1985. Neuausgabe (Taschenbuch) 1999, ISBN 978-3-8012-5028-7.
Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, DNB99190902X/34 (PDF; 3,4 MB).
Andreas Heusler: Ausbeutung und Disziplinierung. Zur Rolle des Münchner Sondergerichts und der Stapoleitstelle München im Kontext der nationalsozialistischen Fremdarbeiterpolitik, in: forum historiae iuris, 15. Januar 1998. (Der Aufsatz kann auf dieser Website nicht direkt verlinkt werden, ist aber über die Chronologie der dort nachgewiesenen Publikationen anhand des Datums der Veröffentlichung auffindbar.)