Das FFH-Gebiet ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.[1] Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Es handelt sich um einen naturnahen Flussabschnitt der Jagst mit Gehölzsaum, teilweise nahegelegenen Altarmen, Wiesen und Hangwäldern sowie reich strukturierte Steinriegelhängen im Jagsttal und im Ettetal.[1]
Schutzzweck
Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kommen im Gebiet vor:[1]
Kalktuffquellen
Kalk-(Halb-)Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (* orchideenreiche Bestände)