Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht in seinen heutigen Grenzen seit 1973, der ehemalige Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde bei der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 eingerichtet. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart im Norden um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.
Bevölkerungsentwicklung
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).
Jahr
Einwohnerzahlen
31. Dezember 1973
3.493.040
31. Dezember 1975
3.443.890
31. Dezember 1980
3.481.816
31. Dezember 1985
3.467.081
27. Mai 1987 ¹
3.491.787
31. Dezember 1990
3.683.075
Jahr
Einwohnerzahlen
31. Dezember 1995
3.862.311
31. Dezember 2000
3.935.352
31. Dezember 2005
4.007.373
31. Dezember 2006
4.008.068
31. Dezember 2010
4.002.571
31. Dezember 2015
4.069.533
31. Dezember 2020
4.151.094
Organisation
Verwaltungsgebäude des Regierungspräsidiums Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist innerhalb der Verwaltungsorganisation des Landes Baden-Württemberg als Mittelbehörde zwischen den zehn Landesministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern angesiedelt. Der Regierungspräsident vertritt als politischer Beamter die Landesregierung im Regierungsbezirk Stuttgart und sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele. Vertreten wird er durch Regierungsvizepräsidenten. Das Regierungspräsidium hat seinen Sitz im Stuttgarter Stadtbezirk Vaihingen.
Im Regierungspräsidium sind rund 2300 Mitarbeiter in 8 Fachabteilungen mit 61 Referaten[4][5][6] und weiteren Stabsstellen beschäftigt, unter anderem Juristen, Verwaltungsleute, Lehrer, Techniker, Straßenbauingenieure, Ärzte, Pharmazeuten, Biologen, Fischereiexperten und Wirtschaftswissenschaftler.
343 Städte und Gemeinden, darunter 2 Stadtkreise und 38 Große Kreisstädte
Die baden-württembergischen Regierungspräsidien stehen in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften) vor Ort.
Die Stellung des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Landesverwaltung:
Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftparität, erreichte der Regierungsbezirk Stuttgart im Jahr 2015 einen Index von 162 (EU-28 = 100) und zählt damit zu den wohlhabendsten Gebieten in Deutschland und Europa.[7]