NANDO

NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) ist die von der EU bereitgestellte Datenbank um das Verzeichnis notifizierter Stellen für das Neue K…

NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) ist die von der EU bereitgestellte Datenbank um das Verzeichnis notifizierter Stellen für das Neue Konzept für die Produktkonformität in der Europäischen Union zu veröffentlichen. Das NANDO-Informationssystem wird von der Europäischen Kommission verwaltet und bietet eine Liste aller benannten Stellen für jede Produktgesetzgebung. Auch andere Kategorien von Konformitätsbewertungsstellen wie Betreiberprüfstellen und anerkannter Organisationen Dritter werden hier veröffentlicht.

Die Grundlage ist Artikel 17 Informationspflichten der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 [1]. NANDO ist eines der Informationssysteme, die dem Single Market Compliance Space (SMCS) zugeordnet ist.[2]

Die Mitgliedstaaten, EFTA-Länder (EWR-Mitglieder) und andere Länder, mit denen die EG Abkommen über gegenseitige Anerkennung (MRAs) und Protokolle zu den Europa-Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung von Industrieprodukten (PECAs), haben benannte Stellen benannt, die eingerichtet wurden.

Bei der Notifizierung handelt es sich um eine Handlung, bei der ein Mitgliedstaat die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darüber informiert, dass eine Stelle, die die entsprechenden Anforderungen erfüllt, mit der Durchführung der Konformitätsbewertung gemäß einer EU-Verordnung/Richtlinie benannt wurde.[2]

Ursprung und Weiterentwicklung

Die Grundlage für NANDO war die Verordnung (EG) 765/2008 (über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates) und der Beschluss 768/2008 (über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten). Beide legen einheitliche Bedingungen für die Vermarktung sicherer Produkte in der EU fest. Sie sind die europa-rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung und die Marktüberwachung.

Die Benennung benannter Stellen und deren Rücknahme liegen in der Verantwortung des benennenden Mitgliedstaats.[2]

Dazu müssen die Mitgliedstaaten eine einzige nicht gewinnorientierte nationale Akkreditierungsstelle benennen, sicherstellen, dass die Stelle über die geeigneten finanziellen und personellen Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt, die Stelle überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die gestellten Anforderungen erfüllt.[3][4] Die Mitgliedstaaten müssen die einschlägigen Angaben der Europäischen Kommission übermitteln, die eine Liste der verschiedenen nationalen Stellen erstellt und in NANDO veröffentlicht. Erklärungen zu dem System sind im Blue Guide (Der „Blue Guide“ zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften 2022) veröffentlicht.[5]

Umsetzung

Die Umsetzung der Verordnung (EG) 765/2008 und des Beschlusses 768/2008 ist in Europa in diesen einheitlich vorgeschrieben. Eine nationale Akkreditierungsstelle ernennt und überwacht die benannten Stellen. Die Kompetenz der benannten Stelle unterliegt einer Überprüfung, die in regelmäßigen Abständen und gemäß der von den Akkreditierungsorganisationen festgelegten Praxis durchgeführt wird. Die Tätigkeiten benannter Stellen werden anhand der Normenreihe EN ISO/IEC 17000 kontrolliert und gegebenenfalls wird die benannntet Stelle akkreditiert. Je nachdem, ob die bestimmten Produktvorgaben der EU dies in den EU-Verordnungen/Richtlinien für das Produkt vorsieht.

Umsetzung in Deutschland

Die alleinige Akkreditierungsstelle für benannte Stellen in Deutschland ist die DAkkS. Diese ernennt und kontrolliert die benannten Stellen und vergibt eine Identifikationsnummer für die Stelle. Die benannten Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen dürfen, werden auf der NANDO-Webseite genannt.[6]

Einzelnachweise

  1. Europäische Kommission und Rat: Artikel 17 Informationspflichten. 9. Juli 2008, abgerufen am 31. Juli 2026 (Artikel / (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Öffentlichkeit über die Existenz, die Zuständigkeiten und die Identität der nationalen Marktüberwachungsbehörden sowie darüber, wie man Kontakt zu diesen Behörden aufnehmen kann, informiert ist.).
  2. a b c EUROPA – European Commission – Growth – Regulatory policy - SMCS. Abgerufen am 3. August 2026.
  3. Europäische Kommission und Rat: Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93. In: EUR-Lex. Europäische Kommission und Rat, 1. Januar 2010, abgerufen am 3. August 2026.
  4. Europäische Kommission und Rat: Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG. In: EUR-Lex. Europäische Kommission und Rat, 9. Juli 2008, abgerufen am 3. August 2026.
  5. Europäische Kommission: Bekanntmachung der Kommission Der „Blue Guide“ zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften 2022. In: EUR-Lex. Europäische Kommission, 2022, S. 92; Veröffentlichung durch die Kommission – die NANDO-Website, abgerufen am 3. August 2026.
  6. Notified bodies - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs. Abgerufen am 3. August 2026 (englisch).

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