Narratio
Die Narratio (Lat. „Erzählung“) ist der Teil eines formalisierten lateinischen Texts, der den eigentlichen Sachverhalt knapp darlegt, bevor die eigentliche…
Die Narratio (Lat. „Erzählung“) ist der Teil eines formalisierten lateinischen Texts, der den eigentlichen Sachverhalt knapp darlegt, bevor die eigentliche Argumentation folgt.
In der antiken Rhetorik ist sie der zweite Haupteil einer Rede nach dem Exordium und vor der Propositio, in der der REdner die Hauptfrage stellt.[1] Die Verfasser der Briefe des Neuen Testaments bedienten sich eines ähnlichen Schemas und nutzten die Narratio, den Lesern den Anlass ihres Schreibens bzw. den Sachverhalt, der ihnen am Herzen lag, eingangs zu nennen.[2]
In mittelalterlicher Urkunden ist die Narratio der Teil des Formulars, der zwischen der Promulgatio und der Darlegung des eigentlichen Rechtsinhalts in der Dispositio steht. In der Systematik der Diplomatik ist sie Teil des Kontextes. Sie ist in der Regel ein der Promulgatio untergeordneter Satz, der mit Konjunktionen wie quod oder qualiter eingeleitet wird. Sie enthält eine Darlegung der tatsächlichen oder vorgeblichen Einzelumstände, die die Ausfertigung der Urkunde veranlasst haben. Sofern der Antragsteller nicht bereits in der Inscriptio angesprochen wird, wird er in der Narratio genannt. In den ottonischen und salischen Herrscherurkunden, in denen eine Inscriptio nicht verwandt wird, werden in der Narratio neben dem Empfänger auch die Intervenienten angegeben. In den Mandaten der delegierten Gerichtsbarkeit wird der Sachvortrag des Petenten unter dem Vorbehalt der veritas precum referiert, bei Bestätigungen oder Inserten älterer Urkunden finden sich oft Angaben über eine Prüfung der Authentizität der vorgelegten Dokumente. Dazu kann auch eine Beschreibung der äußeren Merkmale gehören, die meist allgemein gehalten ist, bisweilen aber detaillierte Informationen enthält. Falls die Vorlagen nicht mehr erhalten sind, ist so dennoch eine kritische Beurteilung möglich.
Die Narratio wird auch von den Autoren der Ars dictandi behandelt. Die Formelbücher spätmittelalterlicher Kanzleien lassen die Tendenz zur Typisierung der Narratio erkennen. In einfacheren Urkundenformen (etwa Traditionsnotizen) kann die Narratio fehlen.
Literatur
- Alfred Gawlik: Narratio. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 6. Artemis & Winkler, München/Zürich 1993, ISBN 3-7608-8906-9, Sp. 1026.
Weblinks
- Beispiel einer Narratio in Diplom Heinrichs II.
- Textbeispiele für die Narratio aus Diplomen Heinrichs IV. für Speyer
- Erläuterung des Urkundenformulars, Universität Bamberg
- Über die Narratio in vormodernen Vertragsurkunden von Peter Seelmann auf historicum.net
Einzelnachweise
- ↑ Werner Eisenhut: Einführung in die antike Rhetorik und ihre Geschichte. 3., durchgesehene Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1982, S. 63.
- ↑ Hanna Roose: Brief / Briefformular (NT). WiBiLex 2018.
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