Die European Union Naval Force – Somalia (EU NAVFOR Somalia) – Operation Atalanta ist eine seit 2008 bestehende multinationale Mission der Europäischen Union (EU) zum Schutz von humanitären Hilfslieferungen nach Somalia, der freien Seefahrt und zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias am Horn von Afrika im Golf von Aden und bezeichnet gleichzeitig einen gemischten multinationalen Marineverband (Flottille). Die Mission ist die erste Marineoperation der EU und wurde zuletzt am 12. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.[4]
Die Abkürzung NAVFOR steht für Naval Forces‚Seestreitkräfte‘. Der Operationsname Atalanta lehnt sich an die gleichnamige jungfräuliche Jägerin aus der griechischen Mythologie an.
Die Küste vor Somalia gilt aufgrund der Bedrohung durch Piraten als eines der gefährlichsten Gewässer der Welt. Besonders im Golf von Aden, der eine zentrale Schifffahrtsroute vor allem für Öllieferungen aus dem Nahen Osten bildet, ist der Schutz der Handelsschiffe notwendig. Die EU-Mission trat die Nachfolge der NATO-Operation Operation Allied Provider an.
Im September 2008 wurde zunächst eine Zelle (European Union Naval Coordination Cell – EU NAVCO) eingerichtet, die den Auftrag hatte, im Rahmen der Resolution 1816 des UN-Sicherheitsrates den Schutz des Schiffsverkehrs vor der somalischen Küste zu koordinieren.[5]
Anfang November 2008 beschloss die Europäische Union, im Rahmen der Mission EU NAVFOR Somalia (Operation Atalanta) mehrere Kriegsschiffe und Soldaten zur Bekämpfung der Piraterie vor die Küste Somalias zu entsenden und die bisherige NATO-Operation Allied Provider mit Schiffen der Standing NATO Maritime Group 2 abzulösen. Die EU-Operation übernahm die Aufgaben der EU NAVCO und begann am 8. Dezember 2008 mit französischen und britischen Schiffen. Sie war zunächst auf einen Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt.[6]
Am 23. März 2012 wurde das Einsatzgebiet auf das somalische Küstengebiet und Gewässer im Landesinnern ausgeweitet.[7]
Verlauf der Operation
Die Operation begann am 8. Dezember 2008, am 13. Dezember wurde eine erste Anfangsbefähigung (Initial Operational Capability) erreicht und der erste Einsatz erfolgte mit der Begleitung des Motorschiffes Semlow von Mombasa nach Mogadischu durch die britische FregatteHMS Northumberland.[8]
Am 25. Dezember 2008 wehrten deutsche Soldaten einen Piratenangriff auf den ägyptischen Frachter Wabi al Arab ab. Die Kaperung konnte durch den Einsatz eines Bordhubschraubers der Fregatte Karlsruhe verhindert werden. Das Piratenboot wurde im weiteren Verlauf durch die Karlsruhe aufgebracht und die Angreifer entwaffnet, später jedoch wieder freigelassen.[9][10]
Die französischen Soldaten der Fregatte Floréal brachten am 27. Januar 2009 zwei verdächtige Schiffe auf und nahmen deren Besatzung fest.[11]
Am 3. März 2009[12] konnten einige Piraten nach einem Angriff auf einen Frachter festgenommen werden. Beteiligt waren Hubschrauber der Fregatte Rheinland-Pfalz und des Kreuzers Monterey.
Nach Angaben der EU wurden in den ersten drei Märzwochen 2010 durch Einheiten von Atalanta und der NATO-Operation Ocean Shield insgesamt 15 Piratengruppen zerschlagen.[13]
Am 13. August 2011 übernahm Deutschland die Operationsführung, mit der Fregatte Bayern als Flaggschiff.[14] Die Deutsche Marine hat ihren Beitrag für die Zeit der deutschen Führung vergrößert und neben der Fregatte KölnSeefernaufklärer entsandt. Das deutsche Kommando endete am 6. Dezember 2011.[15]
Am 15. Mai 2012 wurden erstmals Einrichtungen von mutmaßlichen Seeräubern an der Küste Somalias aus der Luft beschossen, was in Übereinstimmung mit der somalischen Übergangsregierung geschah. Ausrüstung von Piraten sei zerstört worden, wobei kein Somalier zu Schaden gekommen sei und auch kein Soldat des EU-Einsatzes somalischen Boden betreten habe. Alle Kräfte seien nach Einsatzende sicher zu den EU-Kriegsschiffen zurückgekehrt.[16]
Von 2009 bis Juli 2015 wurden 313 Schiffe mit insgesamt 959.804 Tonnen Hilfsgüter des Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) und 126 Schiffe für die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) durch die Marineoperation geschützt. Insgesamt 155 Piraten wurden den Behörden zur Strafverfolgung übergeben und davon bisher 128 gerichtlich verurteilt.[18]
Am 13. März 2017 wurde der Tanker Aris 13 mit acht Seeleuten aus Sri Lanka an Bord von Piraten im Golf von Aden geentert. Das Schiff nahm anschließend Kurs auf Aluula.[19] Nach vier Tagen verließen die Piraten das gekaperte Schiff wieder. Die Besatzung wurde anschließend von Seeleuten der französischen Fregatte Courbet (als Teil von EUNAVFOR Atalanta) mit Lebensmitteln versorgt.[20]
Zum Jahr 2022 hat die Bundeswehr sich aus der Operation Atalanta zurückgezogen.[21]
Entwicklung
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Verdächtige Ereignisse
008
059
099
166
074
020
5
1
2
2
Piratenangriffe und Geiselnahmen
024
163
174
176
035
007
2
0
1
6
Auftrag
Operationsziel
Der Hauptauftrag des Marineverbands sind der Schutz humanitärer Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen nach Somalia sowie der Schutz logistischer Seetransporte der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM). Weitere Bestandteile des Auftrages sehen den Schutz der Handelsschifffahrt im Golf von Aden und die Bekämpfung jeglicher Piraterie sowie die Mitwirkung bei der Überwachung der Fischerei vor der somalischen Küste vor.[22] Laut Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 10. November 2008 ist die Mission zur Abwehr von Überfällen auf See zum Einsatz aller notwendigen Mittel befugt, um ihre Aufgabe durchzusetzen.[23]
Auf einem informellen Treffen haben die EU-Verteidigungsminister am 24. Februar 2010 beschlossen, die Mission von Ende März an dahingehend auszuweiten, dass zum einen die Häfen, von denen aus Piraten operieren überwacht werden und zum anderen die Mutterschiffe der Piraten neutralisiert werden sollen.[24]
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU hat am 13. Mai 2011 als Reaktion auf die sich verschlechternde Lage eine Änderung des Operationsplans und neue Einsatzregeln für Atalanta beschlossen. Zu den neuen Maßnahmen gehören der verstärkte Einsatz von individuellen Schutzteams für Schiffe (Vessel Protection Detachments; VPD), das Vorhalten von Kräften und Fähigkeiten für Geiselbefreiungsoperationen, der Einsatz von Reizstoffen zur Auftragsdurchsetzung und das robustere Vorgehen gegen die Mutterschiffe der Piraten.
In enger Abstimmung mit der Operation Atalanta wird die Operation Aspides durchgeführt, die ebenfalls einen Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer leisten soll.[25]
Beschluss 2014/827/GASP vom 1. November 2014 und dem
Beschluss 2016/2082/GASP vom 28. November 2016[26] sowie gegebenenfalls erforderliche multilaterale Vereinbarungen.
Organisation
An der EU NAVFOR Somalia nehmen neben Schiffen mit Hubschraubern auch Aufklärungsflugzeuge sowie Bordschutzkräfte teil. Als logistische Basis wird hauptsächlich Dschibuti genutzt.
Beteiligte Nationen
Derzeit beteiligen sich Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Spanien ständig an der Operation. Als erster Nicht-EU-Staat war von August 2009 bis Januar 2010 Norwegen mit einem Schiff im Einsatz. Darüber hinaus entsenden mehrere Staaten Personal in das Operation Headquarters in Rota.[27]
Österreich beteiligt sich mit geschätzten 191.000 Euro, entsendet aber keine Truppen.[28]
Führung
Das Operation Headquarters als Hauptquartier auf der militärstrategischen Ebene befand sich in Northwood bei London. Dort wurde ein Sicherheitszentrum eingerichtet, das der Schifffahrt als Ansprechpartner dient.[29]Operation Commander war ein britischer Konteradmiral oder Generalmajor. Im Zuge des Austritts von Großbritannien aus der Europäischen Union wurde das Hauptquartier der Mission zum Spanischen Marinehauptquartier SPMARFOR nach Rota, Spanien verlegt. Der Kommandeur dieses Hauptquartiers, ein Vizeadmiral der spanischen Marine, ist in Zukunft in Personalunion, der Operation Commander.
Der Force Commander der 34. Rotation, Flottillenadmiral Ignacio Villanueva Serrano wurde, da er selbst COVID-19 infiziert war, erst mit sieben Wochen Verzögerung eingeschifft. Die Führung übernahm in dieser Zeit stellvertretend der Chef des Stabes.[59]
Beitrag der Bundeswehr
Mandat
Die deutsche Beteiligung erfolgte ab 22. Dezember 2008 durch Beschluss des Bundestags vom 19. Dezember 2008 mit 491 Ja-Stimmen (88 Prozent) von 558 abgegebenen Stimmen. Der Schwerpunkt des deutschen Beitrags liegt im „Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms“, auch durch Einsatz „von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe, insbesondere wenn sie die Hoheitsgewässer Somalias durchqueren“. Darüber hinaus sollen die deutschen Kräfte „im Einzelfall und bei Bedarf […] zivilen Schiffen im Operationsgebiet“ Schutz gewähren und zur „Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, einschließlich der somalischen“, sowie „zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, die im Operationsgebiet begangen werden könnten“ beitragen.[60]
Die Aktivitäten der Bundeswehr im Rahmen von Atalanta umfassen seit Juni 2009 auch den Einsatz von Bordschutzkräften der Marine an Bord von Handelsschiffen. Zu deren Schutz werden jeweils etwa zehn Soldaten mit Waffen, Munition und eigener Verpflegung auf einem gefährdeten Schiff einquartiert, sofern die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.[61]
Am 18. April 2012 beschloss die Bundesregierung, das Einsatzgebiet der Operation um die Küstengebiete und inneren Küstengewässer Somalias zu erweitern. Deutsche Soldaten können auf dieser Grundlage auch aus der Luft gegen logistische Einrichtungen der Piraten (z. B. Boote, Waffenlager) vorgehen. Erlaubt ist ein Einsatz bis zu maximal zwei Kilometer vom Strand bis ins Landesinnere hinein. Ein Bodeneinsatz deutscher Soldaten ist, mit Ausnahme von Rettungsmaßnahmen, nicht vorgesehen. Gleichzeitig wurde das deutsche Mandat bis zum 31. Mai 2013 verlängert.[62] Diesen Entscheidungen stimmten 305 der 570 Bundestagsabgeordneten – die Mehrheit der schwarz-gelben Koalition – am 10. Mai 2012 zu. Die drei Oppositionsparteien SPD, Grüne und Die Linke versagten der neu definierten Mission ihre Zustimmung.[63]
Einer erneuten Mandatsverlängerung stimmten am 22. Mai 2014 461 Abgeordnete zu, 70 stimmten dagegen und 51 enthielten sich.[64] Das Mandat umfasste zu diesem Zeitpunkt eine Personalobergrenze von 1200 Soldaten und war bis zum 31. Mai 2015 befristet.[65][66]
Am 29. April 2015 hat die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation EU NAVFOR Atalanta mit bis zu 950 Soldaten bis zum 31. Mai 2016 beschlossen. Am 12. Mai 2016 folgte eine weitere Verlängerung der deutschen Beteiligung bis längstens 31. Mai 2017. Die Personalobergrenze wurde auf 600 Soldaten reduziert.[67] Am 18. Mai 2017 stimmten 461 von 630 Abgeordneten (73,2 %) einer weiteren Verlängerung der deutschen Beteiligung bis längstens 31. Mai 2018 zu, die Obergrenze von 600 Soldaten blieb erhalten.[68][69] 2018 wurde die Beteiligung bis 31. Mai 2019 verlängert.[70] Am 8. April 2019 wurde eine erneute Verlängerung des Mandats bis zum 31. Mai 2020 beschlossen. Die Personalobergrenze wurde auf 400 Soldaten reduziert.[71] Der Bundestag hat am 27. Mai 2020 die Fortsetzung des Einsatzes der Bundeswehr am Horn von Afrika bis zum 31. Mai 2021 bei einer Mandatsobergrenze von 400 Soldaten beschlossen.[72] Nach einer weiteren Verlängerung beschloss die Bundesregierung im März 2022, die Beteiligung zum 30. April 2022 zu beenden.[73]
Eingesetzte Kräfte
Die Deutsche Marine setzte als erstes Schiff die Fregatte Karlsruhe ein. Mittlerweile wurden diverse Fregatten, Versorgungsschiffe und Betriebsstofftanker eingesetzt.
Deutschland stellt zeitweise den Deputy Operation Commander im Hauptquartier in Northwood. Im Stationierungsland Dschibuti ist Personal im „Support Element ATALANTA“ im Einsatz, das den logistischen Abstützpunkt für die Schiffe am Horn von Afrika betreibt. In den Zwischenmonsunzeiten – wenn die Seegangsbedingungen im Golf von Aden und im Indischen Ozean Piraterieaktivitäten zulassen – kommt außerdem ein Seefernaufklärungsflugzeug vom Typ P-3C „Orion“ zum Einsatz.[74]
Seit Übergabe des Force Command an die Niederlande und Abzug der Fregatte Bayern am 6. August 2016 stellt Deutschland keine seegehenden Einheiten für Atalanta.[75]
Bayern Flaggschiff für Force Commander FltlAdm Jan C. Kaack
September 2016 – Dezember 2016
Seefernaufklärer P-3C ORION
KKpt Christian Borchardt
Dezember 2016 – Januar 2017
DVUG Ab Februar 2017 eine deutsche OP-Gruppe im französischen Einsatzlazarett in Djibouti.
FKpt Jens Brömel
Am 1. Februar 2017 wurde die Deutsche Versorgungs- und Unterstützungsgruppe (DVUG) in den Deutschen Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA) umstrukturiert und umbenannt.
Januar 2017 – März 2017
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
FKpt Michael van Engelen
März 2017 – Juni 2017
Seefernaufklärer P-3C ORION zusätzlich: deutsche OP-Gruppe im französischen Einsatzlazarett in Djibouti.
FKpt Heiko Millhahn (bis 3. Mai 2017) FKpt Henry Pönisch (ab 3. Mai 2017)[78]
Juni 2017 – September 2017
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
KKpt Michael Zischke (bis 25. Juli 2017) KKpt Emmanuel Pirierros (ab 25. Juli 2017)
September 2017 –
Dezember 2017
Seefernaufklärer P-3C ORION
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
KKpt Emmanuel Pirierros (bis 12. Oktober 2017) FKpt Axel Schilling (ab 12. Oktober 2017)
Dezember 2017 – März 2018
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
FKpt Axel Schilling (bis 16. Februar 2018) FKpt Stefan Neugebauer (ab 16. Februar 2018)
März 2018 – Juni 2018
Seefernaufklärer P-3C ORION
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
FKpt Stefan Neugebauer
Juni 2018 – September 2018
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
FKpt Jörg Reppin
September 2018 –
Dezember 2018
Seefernaufklärer P-3C ORION
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
KKpt / FKpt Etienne Wilke
Dezember 2018 – März 2019
Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
FKpt Dirk Müller
März 2019 – Juni 2019
Seefernaufklärer P-3C Deutscher Anteil Support Element ATALANTA (DEU A SEA)
Kritiker der Mission merkten an, dass die Mission nicht die gesellschaftlichen Ursachen der Piraterie angehe.[84] Zweifel gibt es auch darüber, ob die Grundrechtseingriffe gegenüber Tatverdächtigen hinreichend gesetzlich legitimiert sind.[85]
Im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung der Operation auf Küstengebiete Somalias kritisierte die Opposition das Mandat als ein „unkalkulierbares Abenteuer“. Unbeteiligte könnten gefährdet werden, gleichzeitig sei es für die Piraten einfach, ihre Infrastruktur weiter ins Landesinnere zu verlegen, außerhalb der Reichweite des Mandates. Befürworter sprachen dagegen davon, dass eine Ausweitung des Mandates das Geschäft der Piraten deutlich unbequemer machen würde.[86]
Sonstiges
Alle zivilen und militärischen Schiffe können im Rahmen der Nothilfe bei einem Piratenüberfall Hilfe leisten. Außerhalb der explizit dafür vorgesehenen Operation Atalanta beteiligen sich verschiedene Nationen am Einsatz gegen die Piraterie in diesem Seegebiet.
Es wurde in der EU diskutiert, ob die Operation Atalanta auch auf die Huthi Angriffe ausgeweitet werden sollte (siehe Raketenangriffe auf Huthi-Kräfte im Jemen 2024). Jedoch legte Spanien sein Veto dagegen ein. Daraufhin beschloss die EU eine eigene Mission gegen die Huthi zu starten.[87]
Weitere Friedensmissionen in Somalia
Neben EU NAVFOR Somalia sind derzeit auch folgende Missionen vor Ort aktiv:[88]
UNSOM – eine politische Unterstützungsmission der UN
EUCAP Somalia – eine zivile, nicht-exekutive Aufbau- und Ausbildungsmission der EU
EUTM Somalia – eine militärische, nicht-exekutive Trainingsmission der EU
AMISOM – eine militärische, exekutive Friedensmission der Afrikanischen Union auf dem Festland Somalias.
Dieter Weingärtner: Die moderne Piraterie, das Strafrecht und die Menschenrechte. Gedanken aus Anlass der deutschen Mitwirkung an der Seeoperation ATALANTA. In: Ders. (Hrsg.): Die Bundeswehr als Armee im Einsatz. Entwicklungen im nationalen und internationalen Recht (= Forum Innere Führung. Band 33). Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-6129-9, S. 95–124.
Sebastian Bruns: ATALANTA at three – a success or a failure? In: Risk Intelligence (Hrsg.): Strategic Insights. No. 36, 2008, S.8–12 (sldinfo.com [PDF; abgerufen am 20. Januar 2015]).
↑ abEU-NAVCO presentation, 15 October 2008. (PPT; 3,21 MB) European Council, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Dezember 2008; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch, Einzelheiten).
↑British Warship Completes 1st Eu Naval Mission. (PDF; 120 kB) EU NAVFOR Somalia, 18. Dezember 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. August 2010; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch, Pressemitteilung).
↑Mission. EU NAVFOR Somalia, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Juli 2011; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch, Operation ATALANTA).
↑Anfragebeantwortung. In: 292/AB XXIV.GP. BM für europäische und internationale Angelegenheiten (Österreich), 22. Januar 2009, abgerufen am 16. Januar 2015.
↑Piracy – The Menace at Sea. Maritime Security Centre – Horn of Africa, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2012; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch).
↑New Operation Commander. In: Press Releases. EU NAVFOR Public Affairs Office, 14. Juni 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Juni 2010; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch).
↑New Operation Commander. In: News, Press Releases and tagged EU NAVFOR. EU NAVFOR Public Affairs Office, 1. August 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Oktober 2011; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch).
↑Major General Martin Smith MBE. In: Chain of Command. European Union, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. April 2016; abgerufen am 1. Mai 2015 (englisch).
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↑Italian Navy takes over lead of EU NAVFOR. EU NAVFOR Public Affairs Office, 13. Dezember 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. August 2011; abgerufen am 16. Januar 2015 (englisch).
↑Klaus Mommsen: Update Piraterie – Stand 14. April 2012. GlobalDefence.net, 17. April 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Januar 2015; abgerufen am 19. Januar 2015 (In Kooperation mit „MarineForum – Zeitschrift für maritime Fragen“).
↑Bundestagsdrucksache 16/11337. (PDF; 152 kB) Deutscher Bundestag, 10. Dezember 2008, abgerufen am 19. Januar 2015 (Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta).
↑ATALANTA (Horn von Afrika). Aktuelles Mandat. In: Auslandseinsätze der Bundeswehr. Deutscher Bundestag, 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Januar 2015; abgerufen am 19. Januar 2015.
↑Namentliche Abstimmungen. Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR Atalanta). In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, 12. Mai 2016, abgerufen am 14. Mai 2016.
↑Namentliche Abstimmungen. (PDF) Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR Atalanta). In: bundestag.de. Deutscher Bundestag, 12. Mai 2016, abgerufen am 14. Mai 2016.
↑Claudia Haydt: Maritimes Säbelrasseln. AG Friedensforschung, abgerufen am 20. Januar 2015 (Zitiert aus: junge Welt, 5. Dezember 2008).
↑Grundrechte auch im Ausland beachten. In: Aktuelle Themen. Deutscher Bundestag, 22. Dezember 2008, abgerufen am 20. Januar 2015 (Anhörung des Menschenrechtsausschusses zum Thema extraterritoriale Staatenpflichten am 17. Dezember 2008).
↑Christian Thiels: Kabinett billigt Ausweitung der „Atalanta“-Mission. Bundeswehr soll Piraten auch am Strand jagen. In: tagesschau.de. 18. April 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. April 2012; abgerufen am 20. Januar 2015 (Text, Audio und Video abrufbar).
↑EU-Staaten einigen sich auf Militäreinsatz im Roten Meer. Die EU-Außenminister haben sich grundsätzlich auf eine Mission zur Sicherung der Schifffahrt im Roten Meer verständigt. Der Einsatz könnte nächsten Monat starten. In: Zeit Online. Zeit Online GmbH, 22. Januar 2024, abgerufen am 21. Januar 2024.
↑Peace Operations 2017/2018. (PDF) Zentrum für Internationale Friedensmissionen (ZIF), Juni 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Oktober 2017; abgerufen am 11. Oktober 2017.