Polyas

Polyas ist eine kommerzielle Software für Internetwahlen.

Geschichte

Eine erste Version von Polyas wurde 1996 bei Jugendwahlen in Finnland eingesetzt. Auch für Juniorwahlen in Deutschland wurde Polyas verwendet.[1]

Vor 2012 war die Software ein Projekt der Kassler Micromata GmbH. Seit 2012 wird Polyas vom gleichnamigen Unternehmen mit Sitz in Kassel entwickelt, die im Besitz einer Beteiligungsgesellschaft ist.[2] Laut Micromata arbeiten die Unternehmen weiterhin zusammen und teilen sich weiterhin den Unternehmenssitz.[3][4] Ab 2012 wurde Polyas vermehrt für Hochschulwahlen eingesetzt.[5] 2016 wurde Polyas Version 2 erstmalig für eine Verwendung bei unpolitischen Wahlen BSI-zertifiziert.[6]

Während der COVID-19-Pandemie wurde Polyas auch auf Parteitagen eingeführt, um Abstimmungen durchzuführen.[7] Auch parteiinterne Mitgliederentscheide wurden mit der Software durchgeführt, so der Entscheid der SPD zur Annahme des Koalitionsvertrages der Bundesregierung 2025.[8]

Ab 2023 setzten sich Vertreter von Polyas für eine Legalisierung von digitalen Betriebsratswahlen ein.[9][10] Polyas befürwortet ebenfalls öffentlich eine Digitalisierung von Bundestagswahlen.[11]

Die für das Online-Wahlprodukt POLYAS CORE (Version 2.5.0) erteilte Common-Criteria-Zertifizierung (BSI-DSZ-CC-0862-V2-2021) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik lief am 24. Juni 2026 aus.[12]

Funktionalität

Polyas bietet an, ein Wählendenverzeichnis von Nutzenden, die Zugang zur Wahlplattform erhalten dürfen, hochzuladen. Diese Zugänge werden per Post oder E-Mail versendet oder direkt über ein Authentifizierungssystem vermittelt. Über eine Schnittstelle können Zugänge auch von einem Server der Institution, bei der die Wahl stattfindet, vermittelt werden.[13][14][15]

Grundsätzlich werden drei Server verwendet, die jeweils die Wahlberechtigung prüfen, die Wahl entgegennehmen und Sperrlisten führen. Dabei werden alle Komponenten über einen Reverse Proxy angesteuert. Da die TLS-Verbindung zum Reverse Proxy terminiert, ist dieser ein Single Point of failure.[16]

Im Anschluss an die Wahl kann der jeweilige Wahlvorstand die Stimmen mit einer ebenfalls von Polyas gestellten Software auszählen.[17]

Ab Version 3 bietet Polyas nach Zuzahlung eine „Ende-zu-Ende Verifikation“ an. Diese beinhaltet eine Schnittstelle, mit der auch Wählende den Eingang der Stimme bestätigen lassen können.[18]

Kontroversen

Sowohl von Außenstehenden, als auch von Beteiligten wurden die Umsetzungen von Polyas wiederholt kritisiert. So kritisierten Studierendenräte Polyas als intransparent, da die Software proprietär und der Quellcode nicht öffentlich einsehbar ist. Das sei mit einer öffentlichen Wahl nicht vereinbar.[19][20] Weitergehend bestünden Risiken, da die Software nicht auf den Servern der Wahlleitung betrieben werden darf, sondern nur auf von Polyas verwalteten Servern (Off-Premise).[21]

Die Hochschulwahlen 2014 an der FSU Jena wurden vom Thüringer Oberverwaltungsgericht für ungültig erklärt, da sie mit Polyas durchgeführt wurden und die Onlinewahlen entgegen der geltenden Ordnungen organisiert wurden.[22] Ebenfalls wurde 2016 eine Betriebsratswahl, die mithilfe von Polyas durchgeführt wurde, für unwirksam erklärt, da Onlinewahlen gemäß Betriebsverfassungsgesetz nicht möglich sind.[23][24]

Die Konferenz der Informatikfachschaften monierte des Weiteren, dass Polyas die Wahlgrundsätze für Bundestagswahlen nicht erfülle.[25] Verbunden damit wird auch für andere Wahlen ein ähnlich hoher Standard gefordert.[26]

Einige Features des Systems wurden als unsicher kritisiert, wie die Zusendung von Zugangsdaten per E-Mail.[27] Außerdem sei demnach bei komplexen Wahlen eine Deanonymisierung von Stimmen aus der Kombination der Stimmzettel möglich.[28]

Einige Kritiker sehen die BSI Zertifizierung nicht als Vorteil, sondern teilweise sogar als Nachteil an. Da bei Sicherheitsupdates von Softwarekomponenten eine Rezertifizierung notwendig wird, werden Updates aktiv gemieden. Andererseits seien nach Updates, die wegen bekannter Sicherheitslücken eingespielt werden mussten die Rezertifizierungen sehr zeitaufwendig gewesen.[29]

Es bestehen Zweifel an einer Kostenersparnis gegenüber konventionell organisierter Wahlen.[30][5]

Einzelnachweise

  1. Zoe Kraft: POLYAS founder Kai Reinhard: “We have POLYAS because of love”. In: POLYAS. 7. Januar 2021, abgerufen am 28. November 2025 (britisches Englisch).
  2. Polyas GMBH. In: North Data. Abgerufen am 25. November 2025.
  3. Matthias Schubert: Online-Wahl System Polyas wird eigenständig. In: POLYAS. 12. Januar 2013, abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  4. Jule Witte: POLYAS | Micromata GnbH. In: Micromata. 24. September 2021, abgerufen am 28. November 2025.
  5. a b Adrian Keller: Nachvollziehbarkeit und Verifizierbarkeit von Online-Wahlen an Hochschulen. KIT, 25. März 2024, S. 81, abgerufen am 28. November 2025.
  6. BSI-DSZ-CC-0862-V2-2021. BSI, abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  7. Matthias Schubert: Online-Wahl System Polyas wird eigenständig. In: POLYAS. 12. Januar 2013, abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  8. Peter Schraeder: So lief das SPD-Mitgliedervotum zum Koalitionsvertrag ab. In: POLYAS. 7. Oktober 2025, abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  9. Lobbyregistereintrag "POLYAS GmbH". Abgerufen am 28. November 2025.
  10. Polyas: Betriebliche Partizipation stärken - Betriebsratswahlen auch online ermöglichen. Bundestag, abgerufen am 28. November 2025.
  11. Bitkom e.V: Podcast Wann können wir den Bundestag online wählen, Kai Reinhard (Co-Founder Polyas)? | Bitkom e. V. 1. Dezember 2021, abgerufen am 28. November 2025.
  12. Produktzertifizierung: BSI-DSZ-CC-0862-V2-2021. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, abgerufen am 28. Juni 2026.
  13. Polyas: Drei zentrale Schritte der PIN/TAN-Anmeldung
  14. Sichere Wähler-Authentifizierung über Ihr LDAP-System. In: POLYAS. Abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  15. Premium-Feature: SecureLink. In: POLYAS. Abgerufen am 30. April 2026 (deutsch).
  16. Protokoll Termin Polyas. Studierendenrat der TU Dresden, Bits und Bäume, 28. Januar 2026, abgerufen am 30. April 2026.
  17. Unabhängige Überprüfung der Wahlergebnisse. In: POLYAS. Abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  18. Peter Schraeder: Ende-zu-Ende-Verifikation: Mythen und Fakten zur Sicherheit von Online-Wahlen – Teil 4. In: POLYAS. 23. März 2022, abgerufen am 28. November 2025 (deutsch).
  19. Wahlen - Ja! Aber nicht online! | AStA der Uni Osnabrück. Abgerufen am 28. November 2025.
  20. Online-Wahl | StuRa TU Dresden. Abgerufen am 28. November 2025.
  21. Protokoll zur FSR–Sitzung vom 22.09.2025. Fachschaftsrat Informatik, 22. September 2025, abgerufen am 28. November 2025.
  22. Thüringer Oberverwaltungsgericht: Thüringer OVG, Urteil vom 25.03.2021 - 4 KO 395/19. In: OpenJur. Abgerufen am 28. November 2025.
  23. 8 TaBV 5/17. Landesarbeitsgericht Hamburg, abgerufen am 28. November 2025.
  24. Die schwierige Wahl der Wahl. Hans Böckler Stiftung, abgerufen am 28. November 2025.
  25. Ablehnung der Online-Wahl von Polyas. Konferenz der Informatikfachschaften, abgerufen am 28. November 2025.
  26. Elektronische Wahlen. Konferenz der Informatikfachschaften, abgerufen am 28. November 2025.
  27. Poljas - gegen Onlinewahlen. Abgerufen am 28. November 2025.
  28. Stellungnahme zum Protokoll. Studierendenrat der TU Dresden, Bits und Bäume, 10. März 2026, abgerufen am 30. April 2026.
  29. Stellungnahme zum Protokoll. Studierendenrat der TU Dresden, 10. Juni 2026, abgerufen am 30. April 2026.
  30. Beschluss zur Stellungname zur Einführung von Online-Wahlen bei den Universitätswahlen 2025. Studierendenrat der TU Dresden, 17. Juli 2025, abgerufen am 28. November 2025.

Koordinaten: 51° 18′ 17,3″ N, 9° 26′ 40,8″ O

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