Scheldeblockade

Als Scheldeblockade oder Scheldesperre, Schließung der Schelde, wird die historische, jahrhundertelange Sperrung der Flussmündung der Schelde für den Seeverk…

Scheldeblockade
Verlauf der Schelde und Lage Antwerpens

Als Scheldeblockade oder Scheldesperre, Schließung der Schelde, wird die historische, jahrhundertelange Sperrung der Flussmündung der Schelde für den Seeverkehr bezeichnet. Diese Sperrung erfolgte durch die nördlichen Niederlande ab dem Jahr 1585 im Rahmen des niederländischen Unabhängigkeitskrieges. Dadurch kam der Schiffsverkehr im Hafen von Antwerpen, das sich seit 1585 wieder unter spanisch-katholischer Herrschaft befand, ganz zum Erliegen. Die dauerhafte Schließung der Schelde wurde im Vertrag von Münster 1648 zwischen Spanien und den Niederlanden vertraglich festgeschrieben und bestand danach bis zur Französischen Revolution fort. 1793 bis 1814, und während der anschließenden Zugehörigkeit Antwerpens zum Königreich der Vereinigten Niederlande bis 1830/31, war die Scheldeschifffahrt frei. Nach der belgischen Revolution von 1830/31 und der Unabhängigkeitserklärung Belgiens wurde die Schelde durch die Niederländer zwar nicht wieder vollständig gesperrt, aber es wurde ab 1839 ein Seezoll für ein- und auslaufende Schiffe erhoben. Im internationalen Scheldeabkommen von 1863 wurde dieser Seezoll durch eine Kompensationszahlung der seefahrenden Staaten an die Niederlande abgegolten. Erst danach konnte sich der Hafen von Antwerpen wieder frei entwickeln.[1]

Historischer Hintergrund

Antwerpen und die Schelde bis zur Französischen Revolution

Im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit war Antwerpen eine der größten und wohlhabendsten Hafenstädte im nördlichen Europa. Die Stadt lag verkehrsgünstig an der Mündung der Schelde in der Grafschaft Flandern. Flandern war eine Drehscheibe des Handels zwischen Frankreich, Deutschland, bzw. dem Heiligen Römischen Reich und England. Seit 1477 befand sich Flandern zusammen mit den südlichen und nördlichen Niederlanden unter habsburgischer Herrschaft. Nach der Teilung des habsburgischen Erbes in eine spanische und eine österreichische Linie gelangten die gesamten nördlichen und südlichen Niederlande 1556 unter spanische Herrschaft. Die reformatorische Bewegung gewann in den Niederlanden mehr und mehr Anhänger und wurde durch die spanischen Autoritäten mit großer Härte unterdrückt. Außerdem versuchten diese, die althergebrachten ständischen Selbstverwaltungen der niederländischen Provinzen zu beschränken. Beides führte zum offenen Aufstand und zum Abfall des größten Teils der niederländischen Provinzen, die sich in der Utrechter Union zusammenschlossen und 1581 ihre Unabhängigkeit proklamierten. Auch die Stadt Antwerpen schloss sich der Utrechter Union an. Die Spanier gingen zur Gegenoffensive über und eroberten die südlichen Niederlande (ungefähr die heutige Region Flandern) zurück. Am 17. August 1585 wurde Antwerpen nach etwa einem Jahr Belagerung durch die Spanier eingenommen. Viele protestantisch gewordene Stadtbewohner flohen in Richtung Norden. Die weiter aufständischen nördlichen Niederlande behielten die Kontrolle über die Scheldemündung und blockierten die Zufahrt über den Seeweg zum Antwerpener Hafen. Diese Blockade wurde während der ganzen Zeit des niederländischen Unabhängigkeitskrieges aufrechterhalten. Im Friedensvertrag von Münster 1648 erkannte Spanien die Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande (der Republik der Vereinigten Niederlande) an. Die südlichen Niederlande mit Antwerpen blieben weiter unter spanischer Herrschaft und katholisch. Auf Betreiben der nördlichen Niederlande, die eine mögliche unliebsame Handelskonkurrenz ausschalten wollten, blieb die Schelde weiterhin geschlossen. Artikel 14 des Vertrags von Münster lautete:

Forts von Lillo und Liefkenshoek an beiden Ufern der Schelde (Ausschnitt aus einer historischen Karte von Joseph Johann von Ferraris aus dem Jahr 1775)

„De Riviere de Schelde, als mede de Canalen van 't 't Zas, Zwijn, en andere Zeegaten daerop responderende, sullen vande zijde vande Heeren Staten gesloten worden gehouden“

„Die Flüsse der Schelde, wie auch die Kanäle der Sas, Zwin und andere Meeresmündungen, die in sie münden, sollen von Seiten der Herren Generalstaaten geschlossen gehalten werden“

Vertrag von Münster 1648, Artikel 14[2]

Zwei niederländische Forts am Unterlauf des Flusses, Fort Lillo und Fort Liefkenshoek, überwachten die Einhaltung der Sperre.

Dieser Zustand blieb auch nach dem Übergang der spanischen Niederlande an die österreichisch-habsburgische Linie 1714 nach dem Spanischen Erbfolgekrieg bestehen und wurde im Barrieretraktat von 1715 erneut bestätigt. Die Stadt Antwerpen wurde dadurch in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stark gehemmt.

Während des Englisch-Niederländischen Krieges (1780–1784) versuchte Kaiser Joseph II. die relative Schwäche und ungünstige außenpolitische Lage der Generalstaaten auszunutzen und verlangte die Aufhebung des Barrieretraktats und der Scheldeblockade. Die Niederlande erklärten sich im Vertrag von Fontainebleau 1785 aber nur zur Aufgabe der Barrierefestungen bereit. Die Scheldeblockade blieb weiter bestehen.

Französische Revolutionszeit bis zum Königreich der vereinigten Niederlande

Mit der Französischen Revolution von 1789 ergab sich eine grundlegend neue Lage. Französische Armeen eroberten im Ersten Koalitionskrieg die österreichischen Niederlande und das gesamte linksrheinische Reichsgebiet, das im Frieden von Campo Formio 1797 an Frankreich abgetreten werden musste. Antwerpen kam unter direkte französische Herrschaft. Im Frieden von den Haag vom 16. Mai 1795 wurde in Artikel 18 die freie Schifffahrt auf dem Rhein, der Mass und der Schelde festgelegt. Die Schelde wurde mehr als 200 Jahre nach ihrer Schließung wieder für den freien Schiffsverkehr geöffnet und blieb bis 1839, abgesehen von vorübergehenden Störungen vollkommen frei. Nach dem Ende der napoleonischen Zeit kam Antwerpen 1815 zum neu gegründeten Königreich der vereinigten Niederlande.

1839 bis 1863

1830/31 spaltete sich in der Belgischen Revolution der südliche Landesteil ab und wurde als Königreich Belgien ein eigener Staat. Mit dem Londoner Vertrag vom 19. April 1839 erkannten die Niederlande die Unabhängigkeit Belgiens an. Die Freiheit der Schifffahrt auf der Schelde wurde festgelegt, jedoch wurde den Niederlanden, die die Territorialhoheit über die Scheldemündung behielten, die Erhebung eines Seezolls zugestanden:

« Il sera perçu par le gouvernement des Pays-Bas, sur la navigation de l'Escaut et de ses embouchures, un droit unique de fl. 1,50 par tonneau, savoir fl. 1,12 pour les navires qui, arrivant de la pleine mer, remonteront l'Escaut occidental pour se rendre en Belgique par l'Escaut ou par le canal de Terneuze, et de fl. 0,38 par tonneau, des navires qui, arrivant de la Belgique par l'Escaut ou par le canal de Terneuze, descendront l'Escaut occidental pour se rendre dans la pleine mer. […] »

„Die niederländische Regierung erhebt auf der Schifffahrt auf der Schelde und an ihren Mündungen eine einmalige Abgabe von 1,50 Gulden pro Tonne, und zwar 1,12 Gulden für Schiffe, die vom offenen Meer kommend die Westerschelde hinauffahren, um über die Schelde oder den Terneuzen-Kanal nach Belgien zu gelangen, und 0,38 pro Tonne für Schiffe, die aus Belgien über die Schelde oder den Terneuzen-Kanal kommen und die Westerschelde hinunterfahren, um ins offene Meer zu gelangen. […]“

Londoner Vertrag 1839, Artikel 9, § 3[3]

Der Vertrag wurde im belgischen Parlament erst nach intensiven Debatten am 15. April 1839 angenommen (mit 58 zu 42 Stimmen in der Abgeordnetenkammer und 31 zu 14 Stimmen im Senat) und später durch Verträge vom 5. November 1842 und vom 20. Mai 1843 ergänzt.[4]

Die belgische Regierung entschied sich mit dem Gesetz vom 5. Juni 1839, den Schiffen von Staaten, die mit Belgien freundschaftliche Handelsbeziehungen unterhielten, den Scheldezoll zu erstatten. Vor Annahme des Gesetzes durch das belgische Parlament waren die dem belgischen Staat entstehenden Kosten auf 508.000 Franken jährlich geschätzt worden. Die real entstehenden Kosten lagen in den folgenden Jahren jedoch deutlich höher, da sich der Handel im Hafen von Antwerpen dynamisch entwickelte:

Rückerstattung der Scheldemaut durch den belgischen Staat in Franken[4]
Jahr Kosten
1840 0.612.313
1845 0.972.832
1852 1.117.469
1856 1.499.054
1861 2.184.103

Insgesamt zahlte Belgien bis zum Jahr 1863 mehr als 28 Millionen Franken für die Erstattung des Scheldezolls.[4]

Scheldezoll-Ablösungsvertrag 1863

Beiträge der Staatengemeinschaft zur Ablösung des Scheldezolls in Franken[5][1]
Staat Beitrag in Prozent
Vereinigtes Konigreich 1801 Vereinigtes Königreich 8.782.320 24,21 %
Vereinigte Staaten 35 Vereinigte Staaten 2.779.200 7,66 %
Preussen Konigreich Preußen 1.670.640 4,61 %
Norwegen Norwegen 1.560.720 4,30 %
Zweites Kaiserreich Frankreich 1.542.720 4,25 %
Danemark Dänemark 1.096.800 3,02 %
Mecklenburg-Schwerin Mecklenburg-Schwerin 1.036.320 2,86 %
Königreich Hannover Hannover 948.720 2,62 %
Hamburg Hamburg 667.680 1,84 %
Osterreich Kaisertum Österreich 549.360 1,51 %
Schweden 1844 Schweden 543.600 1,50 %
Italien 1861 Italien 487.200 1,34 %
Spanien 1785 Spanien 431.520 1,19 %
Russisches Kaiserreich 1858 Russland 428.400 1,18 %
Bremen Bremen 190.320 0,52 %
Großherzogtum Oldenburg Oldenburg 121.200 0,33 %
Lübeck Lübeck 25.680 0,07 %
Portugal Konigreich 1830 Portugal 23.280 0,06 %
Königreich Griechenland Griechenland 23.280 0,06 %
Argentinien Argentinien 19.680 0,05 %
Chile Chile 13.920 0,04 %
Kirchenstaat Kirchenstaat 5.760 0,02 %
Osmanisches Reich 1844 Osmanisches Reich 4.800 0,01 %
Peru 1825 Peru 4.320 0,01 %
Brasilien 1822 Brasilien 1.680 < 0,01 %
Ecuador 1860 Ecuador 1.440 < 0,01 %
Zwischensumme 22.960.560 63,29 %
Belgien Belgien 13.318.040 36,71 %
Gesamt 36.278.600 100,00 %

In den 1850er und 1860er Jahren wurden zwei internationale Verträge geschlossen, die eine Art Blaupause für den späteren Scheldezoll-Ablösungsvertrag bildeten – der Sundzoll-Ablösungsvertrag von 1857 und der Elbzoll-Ablösungsvertrag von 1861.

Am 9. Mai 1856 unterzeichneten die Bevollmächtigten Russlands, Dänemarks, Schwedens und Oldenburgs in Kopenhagen ein Protokoll, worin sich Dänemark bereit erklärte für eine Geldzahlung künftig auf die Erhebung der Sund- u. Beltzölle zu verzichten. Nach intensiven Verhandlungen mit den Vertretern verschiedener seefahrender Staaten wurde am 14. Mai 1857 das Sundzollabkommen unterzeichnet, in dem Dänemark gegen eine einmalige Zahlung von knapp 30,5 Millionen dänischen Reichstalern auf die Erhebung der Zölle dauerhaft verzichtete.[6]

Im Jahr 1861 wurde der Brunshauser (Stader) Elbzoll aufgehoben. Den Zoll hatte das Königreich Hannover an der Unterelbe erhoben, und er hatte vor allem den Seehandel der Stadt Hamburg beeinträchtigt. Auch das Vereinigte Königreich unterstützte die Bestrebungen zur Aufhebung des Elbzolls. Nach längeren Verhandlungen kam es zwischen den involvierten Staaten am 22. Juni 1861 zum Abschluss eines Vertrages, nach dem Hannover gegen Zahlung von 3,1 Millionen Talern, von denen das Vereinigte Königreich und Hamburg jeweils ein Drittel, und 16 weitere seefahrende Staaten das restliche Drittel übernahmen, auf die Erhebung des Elbzolls dauerhaft verzichtete.[7]

Mit Hinweis auf diese beiden Verträge warb die belgische Regierung unermüdlich für eine ähnliche Regelung zur Ablösung des Scheldezolls. Sie wies immer wieder darauf hin, dass die vom belgischen Staat geleisteten Erstattungszahlungen an die in die Schelde ein- und auslaufenden Schiffe eine rein freiwillige Leistung des belgischen Staats waren, die jederzeit auch vermindert oder aufgehoben werden könnte. Es wurden Verhandlungen mit den Niederlanden einerseits und den Seehandelspartnern Belgiens andererseits aufgenommen, und man einigte sich auf eine Ablösesumme von 17.141.640 niederländischen Gulden, entsprechend 36.278.600 belgischen Franken für den Scheldezoll.[5] Belgien übernahm von dieser Summe ein gutes Drittel. Der Rest wurde anteilig auf 26 Seefahrtsstaaten verteilt, proportional zu deren Tonnage-Anteil am Antwerpener Handel. Am 12. Mai 1863 wurde ein entsprechender bilateraler Vertrag zwischen Belgien und den Niederlanden unterzeichnet. Der Vertrag trat am 1. August 1863 in Kraft, und ab diesem Tag entfiel die bisherige Scheldemaut.[8]

Am 16. Juli 1863 wurde ein Vertrag zur Finanzierung der Ablösung der Scheldemaut zwischen Belgien und 20 Staaten unterzeichnet (Brasilien, Bremen, Chile, Dänemark, Frankreich, Hamburg, Hannover, Italien, Lübeck, Norwegen, Oldenburg, Osmanisches Reich, Österreich, Peru, Portugal, Preußen, Russland, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich). Argentinien und Ecuador traten dem Vertrag später bei. Von diesen Staaten ratifizierte lediglich Peru den Vertrag nicht. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 3. August 1863, und an diesem Tag trat der Vertrag in Kraft.[8]

Mit den verbleibenden Staaten schloss Belgien entsprechende bilaterale Verträge: am 20. Juli 1863 mit den Vereinigten Staaten (in Kraft getreten 27. Juni 1864), am 8./20. September 1864 mit Griechenland (in Kraft getreten 23. Oktober/4. November 1864), am 24. Oktober/9. Dezember 1865 mit dem Kirchenstaat (in Kraft getreten 30. Januar 1866), am 18. März 1870 mit Mecklenburg-Schwerin (in Kraft getreten 16. Januar 1871).[8]

Die Ablösesumme wurde in drei Raten beglichen. Die erste Rate wurde unmittelbar nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 14. Juli 1863[9] beglichen, die zweite folgte am 1. Mai 1864 und die dritte am 1. Mai 1866.[1]

Weitere Entwicklung

Nach dem Scheldezoll-Ablösungsvertrag konnte sich der Hafen von Antwerpen ungehindert entwickeln und begann wieder eine Rolle einzunehmen, die ihm aufgrund seiner Geographie zukam. Im Jahr 1914 gehörte Antwerpen zu den sechs größten Häfen der Welt und war in Bezug auf den internationalen Warenverkehr 1910 der zweitgrößte Hafen Europas, fast gleichauf mit Hamburg, das den ersten Platz einnahm.[10] Heute ist Antwerpen der zweitgrößte Hafen Europas (nach Rotterdam).[11]

Einzelnachweise

  1. a b c Traité conclu le 12 mai 1863, entre la Belgique et Les Pays-Bas, pour le rachat du péage de l'Escaut. In: Belgische Abgeordnetenkammer (Hrsg.): Sitzung vom 13. Mai 1863. Nr. 175 (französisch, dekamer.be [PDF]).
  2. Vrede van Münster, in der niederländischen Fassung auf Wikisource
  3. Traités de Londres, 1839. Université de Perpignan, abgerufen am 14. Juni 2026 (französisch, digitalisierter Vertragstext).
  4. a b c Rapport de la Commission des Affaires Étrangeres, chargée d’examiner le Project de loi qui approuve le traité conclu, le 12 mai 1863, entre le Belgique et les Pays-Bas, pour le rachat du péage de l’Escaut. In: Belgischer Senat (Hrsg.): Sitzung vom 23. Mai 1863. Nr. 99 (französisch, dekamer.be [PDF]).
  5. a b Traitè entre la Belgique et le Pays-Bas. In: Le Moniteur Belge. Band 33, Nr. 201–202, 21. Juli 1863, S. 3546 ff., urn:nbn:de:bvb:12-bsb10503041-5 (französisch).
  6. Stückgießerei - Türkische Regenkugel. In: Pierer, Heinrich August (Hrsg.): Pierer's Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart oder Neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. Band 17. Altenburg 1863, Sundzoll, S. 95–98, urn:nbn:de:gbv:9-g-4885535.
  7. Sicilien – Stückgesell. In: Pierer's Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart oder Neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. 5. Auflage. Band 16, 1871, Stader Zoll, S. 657, urn:nbn:de:bvb:12-bsb11003661-6.
  8. a b c I. de Troyer: Repertorium van de door België gesloten Verdraagen. J. Goemaere, Brüssel 1973, S. 85, 87, 88, 94, 95, 109 (niederländisch, französisch, kuleuven.be [PDF]).
  9. Tractaat tussen het Koninkrijk der Nederlanden en het Koninkrijk België betreffende de scheiding der wederzijdse grondgebieden; Londen, 19 april 1839. In: Tractatenblad van het Koninkrijk der Nederlanden. Nr. 157, 1955, S. 8 (niederländisch, officielebekendmakingen.nl [PDF]).
  10. Maurice de Vernon: La Question de l’Escaut. Hrsg.: Universität Toulouse, Fakultät für Rechtswissenschaften. 1921, S. 2 (französisch, vliz.be [PDF] Dissertation).
  11. Biggest ports in Europe. In: feport.eu. 5. Dezember 2025, abgerufen am 14. Juni 2026 (englisch).

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