Nach den Statuten gehören alle Diözesanbischöfe und Erzbischöfe, Bischöfe und Weihbischöfe, sowie Titularbischöfe (nur aus Schottland) der Bischofskonferenz an. Derzeit sind aber nur alle Diözesanbischöfe Mitglieder der schottischen Bischofskonferenz, des Weiteren gehören ihr zwei emeritierte Bischöfe an. Der Apostolische Nuntius wird regelmäßig eingeladen und erhält die Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle.