Die Staatlichen Archive Bayerns zählen aufgrund der langen staatlichen Existenz Bayerns und der in ihm vor allem zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgegangenen geistlichen und weltlichen Territorien und Institutionen zu den bedeutenden Staatsarchiven Deutschlands. Die verwahrten Unterlagen umfassen den Zeitraum seit Beginn der Schriftlichkeit in der Verwaltung (älteste Urkunde vom Jahr 777) bis heute.
Das Bayerische Hauptstaatsarchiv (Nachfolger des Königlich Bayerischen Allgemeinen Reichsarchivs) ist als Zentralarchiv für das Herzogtum, Kurfürstentum, Königreich und den Freistaat Bayern zuständig für das Schriftgut der ehemaligen kurpfalzbayerischen Zentralarchive und Zentralbehörden, für die bayerischen Staatsministerien und sonstigen für ganz Bayern zuständigen Landesbehörden seit Beginn des 19. Jahrhunderts, für die Archive der im Rahmen der Säkularisation und der Mediatisierungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Bayern gefallenen geistlichen und weltlichen Territorien im Bayerischen Reichskreis (ohne Oberpfalz) sowie das Schriftgut der ehemaligen Bayerischen Armee und ihrer Vorläufer.
Die in jedem der sieben Regierungsbezirke bestehenden Staatsarchive Amberg, Augsburg, Bamberg, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg verwahren die Unterlagen der staatlichen Behörden ihres modernen Sprengels (Regierungsbezirk) sowie die überlieferten Unterlagen aus vorbayerischer Zeit in den ihnen zugewiesenen historischen Sprengeln.
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als eine dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordnete Behörde der Mittelstufe mit landesweiter Zuständigkeit wurde zum 1. Juni 1970 errichtet.[2] Sie ist die zentrale Fachbehörde Bayerns für alle Fragen des Archivwesens.[3] Ihr direkt nachgeordnet als Behörden der Unterstufe sind das Bayerische Hauptstaatsarchiv sowie die acht Staatsarchive (siehe oben). Der Generaldirektion unterstellt ist die Bayerische Archivschule (gegründet 1821), an der der Nachwuchs für die verschiedenen Laufbahnen ausgebildet wird.[4]
Das Amt des Generaldirektors der Staatlichen Archive Bayerns bestand bereits seit 1921, als die drei in München bestehenden Zentralarchive (Allgemeines Reichsarchiv, Geheimes Staatsarchiv und Geheimes Hausarchiv) zum Bayerischen Hauptstaatsarchiv vereinigt wurden und dem bisherigen Leiter des Königlich Bayerischen Allgemeinen Reichsarchivs Georg Maria von Jochner (1860–1923) unterstellt wurden, der nunmehr als Generaldirektor der Staatlichen Archive zugleich Chef des Bayerischen Hauptstaatsarchivs und Vorgesetzter der übrigen bayerischen Staatsarchive war.[5] Diese Personalunion der Ämter wurde erst durch die Aufhebung der Verordnung von 1921 im Jahre 1971 aufgegeben.[6]
Kurzführer der Staatlichen Archive Bayerns. Neue Folge. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 1993–2006.
Albrecht Liess (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Archive. Bayerischen Archivtag, München 2001, ISBN 3-921635-63-2, S. 15–39.
Hermann Rumschöttel: Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. In: Albrecht Liess, Hermann Rumschöttel, Bodo Uhl (Hrsg.): Festschrift Walter Jaroschka zum 65. Geburtstag (= Archivalische Zeitschrift. Band 80). Böhlau, Köln/Weimar/Wien 1997, S. 1–36.
↑Verordnung über die Generaldirektionen der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns sowie die Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien vom 15. Mai 1970, GVBl S. 251.
↑Verordnung über die Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns v. 28. Mai 1990, GVBl S. 175.
↑Hermann Rumschöttel: Professionalisierung – Differenzierung – Spezialisierung. Überlegungen zu Geschichte, Stand und Zukunft der Archivarsausbildung in Bayern. In: Hermann Rumschöttel, Erich Stahleder (Hrsg.): Bewahren und Umgestalten. Aus der Arbeit der Staatlichen Archive Bayerns. Walter Jaroschka zum 60. Geburtstag (= Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern. Sonderheft 9). München 1992, ISBN 3-921635-21-7, S. 93–107. Hermann Rumschöttel: Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. In: Albrecht Liess, Hermann Rumschöttel, Bodo Uhl (Hrsg.): Festschrift Walter Jaroschka zum 65. Geburtstag (= Archivalische Zeitschrift. Band 80). Böhlau, Köln/Weimar/Wien 1997, S. 1–36, hier: S. 29. Zum jetzigen Stand: Verordnung für den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch) v. 3. Januar 2014, GVBl S. 7.
↑Verordnung, die staatlichen Archive und die Gemeindearchive betreffend vom 16. Juli 1921, GVBl S. 379.
↑Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Generaldirektionen der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns sowie die Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien vom 26. Mai 1971, GVBl S. 208.