Die Einteilung der Lebewesen in Systematiken ist kontinuierlicher Gegenstand der Forschung. So existieren neben- und nacheinander verschiedene systematische Klassifikationen.
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Zu Beginn des 20. Jahrhunderts teilte man die Streptokokken in Streptococcus viridans und Streptococcus hemolyticus ein, wobei erstere eine α-Hämolyse und letztere eine β-Hämolyse durchführen und bereits früh als Krankheitserreger erkannt wurden.[2] Zur Unterscheidung der pathogenen Arten und Stämme trug maßgeblich die von Rebecca Lancefield 1933 eingeführte Einteilung nach den vorhandenen Antigenen bei.[3] Darauf folgende Versuche, diese Streptokokken in Arten zu klassifizieren, basieren auf den Lancefield-Gruppen. Die A-Streptokokken wurden von einigen Wissenschaftlern gleichgesetzt mit Streptococcus pyogenes, während andere darin eine Gruppe sahen, die auch Vertreter beinhaltet, die nicht dieser Spezies angehören.[2] Erst später wurde nachgewiesen, dass auch Anginosus-Streptokokken (zuvor als Streptococcus milleri bezeichnet, sie bilden eine Untergruppe der Viridans-Streptokokken) Antigene der Lancefield-Gruppe A aufweisen können, dies ist allerdings bei weniger als 10 % der Anginosus-Streptokokken der Fall.[4]
Vorkommen
A-Streptokokken besiedeln vor allem die menschliche Haut und den Rachen, etwa ein Drittel der Bevölkerung trägt den Erreger – meist asymptomatisch.
Medizinische Bedeutung
Infektionen mit A-Streptokokken lösen verschiedene, meist harmlose Erkrankungen aus, z. B. Rachen- und Mandelentzündungen (Pharyngitis und Tonsillitis) und Scharlach. Gelegentlich kommt es jedoch zu schwerwiegenden Infektionen mit häufig fulminanten Verläufen, wie die nekrotisierende Fasziitis, oder das streptokokkale toxic shock syndrome.[5] Nach Rachenentzündungen durch A-Streptokokken kann es zu einem autoimmun bedingten Rheumatischen Fieber kommen. In seltenen Fällen werden A-Streptokokken als Erreger einer Pyomyositis nachgewiesen. Streptokokkeninfektionen werden meist mit Penicillinen (z. B. Penicillin V) oral behandelt.
Rechtliche Aspekte
Tritt in einem Krankenhaus eine Infektion mit A-Streptokokken auf, so trifft die Klinikleitung eine Vielzahl von besonderen Sorgfaltspflichten, deren Verletzung eine Haftung gegenüber den betroffenen Patienten auslösen kann. Hierauf wies das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil[6] hin.
Quellen
Literatur
Helmut Hahn, Stefan H. E. Kaufmann, Thomas F. Schulz, Sebastian Suerbaum (Hrsg.): Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie. 6. Auflage. Springer Verlag, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-46359-7, S.203–221.
↑ ab
James M. Sherman: The Streptococci. In: Bacteriological reviews. Band 1, Nr. 1, Dezember 1937, S. 3–97, ISSN0005-3678. PMID 16350049. PMC 440821 (freier Volltext).
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Rebecca C. Lancefield: A Serological Differentiation Of Human And Other Groups Of Hemolytic Streptococci. In: The Journal of experimental medicine. Band 57, Nr. 4, März 1933, S. 571–595, ISSN0022-1007. PMID 19870148. PMC 2132252 (freier Volltext).
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Jan Adriaan Jacobs: Streptococcus milleri: Relevance of species. In: Dissertation an der Rijksuniversiteit Limburg te Maastricht. 1996, S.1–113 (unimaas.nl [PDF; 9,1MB; abgerufen am 23. Juli 2014]).
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