Anteil der Segmente an den Pkw-Neuzulassungen in Deutschland 2014[1]
Segment
Anteil
Minis
7,5 %
Kleinwagen
15,1 %
Kompaktklasse
26,4 %
Mittelklasse
12,5 %
Obere Mittelklasse
4,0 %
Oberklasse
1,0 %
SUVs
9,8 %
Geländewagen
7,6 %
Sportwagen
1,2 %
Mini-Vans
4,8 %
Großraum-Vans
4,8 %
Utilities
4,1 %
Wohnmobile
0,8 %
Sonstige
0,4 %
Anteil der Segmente am Pkw-Bestand in Deutschland zum 1. Januar 2015[2]
Segment
Anteil
Minis
6,6 %
Kleinwagen
19,9 %
Kompaktklasse
26,4 %
Mittelklasse
16,3 %
Obere Mittelklasse
4,8 %
Oberklasse
0,6 %
SUVs
3,4 %
Geländewagen
3,8 %
Sportwagen
1,8 %
Mini-Vans
4,4 %
Großraum-Vans
4,7 %
Utilities
3,5 %
Wohnmobile
0,9 %
Sonstige
2,9 %
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gliedert Personenkraftwagen mit Absprache von Lobbyorganisationen in nationale Fahrzeugsegmente ein. Ziel innerhalb dieser Statistiken ist eine bessere Vergleichbarkeit der Pkw-Modelle.[3]
In den 2014 veröffentlichten Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen gibt das Kraftfahrtbundesamt an:
„Alle Fahrzeuge werden in den Statistiken über Fahrzeugzulassungen gemäß Europäische Gemeinschaft (EG)-
Klassifizierung (Richtlinie 2007/46/EG bzw. bei Krafträdern Richtlinie 2002/24/EG) bzw. nationaler Systematik nach Fahrzeugklassen ausgewiesen. Sofern eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde, bildet die EG-Klassifizierung (z. B. M oder N) die Grundlage für die Fahrzeugeinstufung. Wurde eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungsverordnung (EG-FGV) bzw. Betriebserlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) erteilt, kann für die Fahrzeugeinstufung die nationale Fahrzeug- und Aufbauart gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, aber auch die EG-Klassifi-
zierung verwendet werden.“
– Kraftfahrtbundesamt: Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen, Seite 4, „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen“ (Stand: Januar 2014)[5]
Zusätzlich zu den vorgenannten Klassifizierungen nach EG-Fahrzeugklassen wurden im 21. Jahrhundert für wettbewerbsrechtliche Marktabgrenzungen (Marktanteilsberechnungen) und zum Verbraucherschutz im Vertriebs- und Werkstattwesen sogenannte Fahrzeugsegmente definiert:
Die nationalen, auf Deutschland bezogenen Fahrzeugsegmente, die das Kraftfahrtbundesamt in Absprache mit Lobbyisten des deutschen Industrie-, Handels- und Servicewesens definiert.
Die Zuordnung zu den Fahrzeugsegmenten haben nach den Erklärungen sowohl von Seiten der EU-Kommission und auch nach Erläuterung des Kraftfahrtbundesamtes keinen verbindlichen Charakter. Die vorliegenden Segmentierungen von KBA und EU sind nicht deckungsgleich. Sie kennen und nutzen keine Bezüge zu Fahrzeugen aus dem 20. Jahrhundert. Daraus ergibt sich, dass alle vorgenannten Klassifizierungen und Segmentierungen zur Einteilung von Fahrzeugklassen im 20. Jahrhundert irrelevant sind.
Abgrenzungskriterien
Es gibt keine verbindliche „Formel“ für die Zuordnung von Modellen zu Segmenten. Als Abgrenzungskriterien werden folgende Merkmale herangezogen:[4]
Größe (Länge, Höhe)
Gewicht (zulässige Gesamtmasse)
Motorisierung (Hubraum)
Leistung (Höchstgeschwindigkeit)
Gepäckraum (Zuladung, Variabilität)
Sitzplätze (Anzahl)
Sitzhöhe (vorn)
Allrad (angetriebene Achsen)
Heckform (Varianten)
Fahrzeugklasse (bei Wohnmobilen)
Grundpreis
Gliederung der Segmente
Die Gliederung der Segmente ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Beispiele sind jeweils die drei Modellreihen mit den meisten Neuzulassungen in Deutschland in den Statistiken des KBA ab Januar 2013.[7][8]
Die ersten sechs Segmente sind an der Fahrzeuggröße orientiert. Bei den restlichen Segmenten steht die Verwendungsart bzw. Fahrzeugart und -aufbau im Vordergrund.[4] Zu den Geländewagen zählen alle Pkw-Modelle, sobald sie als M1G-Fahrzeug gemäß Richtlinie 2007/46/EG typgenehmigt wurden. Ohne eine entsprechende Typgenehmigung werden Pkw-Modelle mit „Offroad-Charakter“ im Segment SUVs ausgewiesen.[3] Die Eingruppierung von Modellreihen in Segmente ist oft ein Kompromiss und nicht immer eindeutig, was zu strittigen Ergebnissen führen kann. Das KBA nimmt regelmäßig Umgruppierungen von Modellen oder Änderungen an der Gliederung der Segmente vor.[9]
↑ abcFachartikel: Marken und Modelle. (PDF; 292 kB) Kraftfahrt-Bundesamt, 15. Mai 2011, S. 6, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Oktober 2014; abgerufen am 21. Juni 2014.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kba.de
↑KRAFTFAHRZEUGVERTRIEB UND -KUNDENDIENST IN DER EUROPÄISCHEN UNION, Verordnung (EG) NR. 1400/2002 Der Kommission vom 31. Juli 2002Online-PDF 279 kB (Memento vom 31. Mai 2014 im Internet Archive)