Fuhrpark und Fahrbereitschaft sind komplementäre Begriffe. Fahrbereitschaft bezeichnet nicht nur die Zahl der sofort einsatzfähigen Fahrzeuge eines Fuhrparks, sondern auch die hierfür vorgesehene Personalstärke (mit etwaigem Bereitschaftsdienst) an Fahrern.
Der Begriff des Wagenparks bezeichnete ursprünglich die Wagen einer Kolonne beim Militär, die abends zu einer Wagenburg zusammengestellt werden.[3] Im Eisenbahnwesen wird der Begriff für eine Zusammenstellung von Personenwagen zur Zugbildung verwendet. Der Wagenpark ergibt gemeinsam mit einem Triebfahrzeug einen Zug. Meist bleiben die Fahrzeuge eines Wagenparks über einen längeren Zeitraum zusammengekuppelt und werden nur bei Defekten o. ä. ausgetauscht, während als Lokomotive unterschiedliche Fahrzeuge aus dem Fuhrpark zum Einsatz kommen. Gelegentlich schließt die Bezeichnung „Park“ das Triebfahrzeug auch mit ein, auch wenn in diesem Fall und bei der Zusammenstellung von Triebwagen eher von Garnitur die Rede ist.
Als Ersatzwagenpark wird ein Wagenpark bezeichnet, der nicht planmäßig eingesetzt wird. Im Bahnverkehr kann beim Ausfall oder der Verspätung eines Zuges aus vorhandenem Rollmaterial eine Ersatzkomposition zusammengestellt werden. Auch bei Großveranstaltungen, umfangreichen Wartungsarbeiten oder durch Baumaßnahmen unterbrochenen Fahrzeugumläufen kann ein Ersatzwagenpark zum Einsatz kommen, beispielsweise als Entlastungszug. Oft werden hierfür Wagen einer rangniedrigeren Zuggattung eingesetzt, was zu Komforteinbußen und geringerer Reisegeschwindigkeit führen kann. Ersatzwagenparks werden auch für Dispositionszüge eingesetzt.