Da dem Amtsgericht Dortmund selbst ein Präsident vorsteht, führt allerdings nicht der Präsident des Landgerichts Dortmund, sondern unmittelbar der des Oberlandesgerichts Hamm die Dienstaufsicht über dieses Gericht.
Geschichte
Landesarbeitsgericht Dortmund
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Dortmund entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Dortmund als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. Dem Landesarbeitsgericht Dortmund waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Bochum, Arbeitsgericht Dortmund, Arbeitsgericht Hamm und Arbeitsgericht Recklinghausen.[3]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Dortmund wurde dabei nicht neu gebildet.
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Nr. A 0299. Denkmalliste der Stadt Dortmund. (PDF) In: dortmund.de – Das Dortmunder Stadtportal. Denkmalbehörde der Stadt Dortmund, 14. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. September 2014; abgerufen am 12. Juni 2014 (Größe: 180 kB).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dortmund.de