Das Landgericht ist seit 1981 im 105 m hohen, in Form eines Sternes angeordneten dreiflügeligen Gebäude untergebracht. Dort befindet sich auch das Amtsgericht Köln.
Geschichte
Das Landgericht Köln existiert unter diesem Namen seit 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Köln waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:[3]
Die Pressekammer des Landgerichtes in Köln ist bei Prominenten relativ beliebt, wenn sie sich auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten berufen. In derartigen Fällen gilt ein fliegender Gerichtsstand im Sinne des § 32 ZPO, das heißt, der Kläger darf sich das örtlich zuständige Gericht aussuchen (auch Forum Shopping genannt). Es ist sogar möglich, dass ein Kläger, nachdem er bei einem Landgericht mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert ist, ein weiteres Landgericht konsultiert. Das Landgericht Köln neigt bei der Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit eher zum Schutz von Persönlichkeitsrechten als andere Landgerichte und ist eher als andere Gerichte bereit, über einstweilige Verfügungen, bei Eilbedürftigkeit auch ohne Anhörung der Presseseite, zu entscheiden. Es gilt unter Journalisten als das Schärfste im Land. So stieg die Verfahrenszahl aller deutschen Presseurteile von 8 auf 24 Prozent innerhalb von sechs Jahren (Basisjahr: 2006). Damit ist die Kammer mit 76 Prozent Pressefälle ausgelastet. Alle Presseverfahren werden von Richter Dirk Eßer bearbeitet.[4]