Der Sitz des Gerichtes in Seligenstadt befindet sich in der Klein-Welzheimer Straße 1. Bei seiner Gründung bis in die 1960er Jahre nutzte das Gericht Gebäude des ehemaligen Klosters Seligenstadt.[1] Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Seligenstadt umfasst die Städte und Gemeinden Hainburg, Mainhausen, Rodgau und Seligenstadt (jeweils inklusive aller Stadt- und Ortsteile). Alle liegen im Landkreis Offenbach.
Das Amtsgericht Seligenstadt ist in erster Instanz zuständig für alle Gerichtssachen innerhalb seines Gerichtsbezirks mit Ausnahme von Schöffen- und Jugendschöffengerichts-, Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister- und Insolvenzsachen, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Offenbach fallen. Ebenfalls nicht zuständig ist das Amtsgericht Seligenstadt für Mahnsachen, die hessenweit das Amtsgericht Hünfeld bearbeitet, und für Partnerschaftsregistersachen, die in Hessen ausschließlich dem Amtsgericht Frankfurt am Main obliegen.[2]
Geschichte
Gründung
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf, die bis dahin in den rechtsrheinischen Provinzen des Großherzogtums die Gerichte erster Instanz gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[3] So ersetzte das Amtsgericht Seligenstadt das Landgericht Seligenstadt bei leicht veränderter örtlicher Zuständigkeit. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Seligenstadt wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[4]
Mit Wirkung vom 1. Mai 1948 wurde die Gemeinde Rembrücken vom Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt abgetrennt und dem Amtsgerichtsbezirk Offenbach zugeschlagen.[6]
Zum 1. Juli 1968 wurden einige Gemeinden an das Amtsgericht Dieburg abgegeben[7] (siehe Ãœbersicht).
Nach der Eingemeindung von Klein-Auheim nach Hanau 1974 wurde auch die gerichtliche Zuständigkeit zum 1. Juli 1974 an das Amtsgericht Hanau übertragen.[8]
Analog wurde verfahren, als Nieder-Roden zum 1. Mai 1978 nach Rodgau eingemeindet wurde und damit zum Bezirk des Amtsgerichts Seligenstadt zurückkehrte.[9]
↑Anja Kalinowski: Die ehemalige Benediktinerabtei Seligenstadt. Führer durch die Klosteranlage und Schauräume = Edition der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen. Broschüre 30. Schnell + Steiner, 2. Aufl. Regensburg 2008, S. 11.
↑Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Dieburg betreffend vom 1. April 1905. In: Großherzoglihes ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1905 Nr.13, S.131–132 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 23,1MB])..
↑Gerichtsorganisation; hier Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 9. März 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr.14, S.125, Punkt 155, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2MB])..