Dabei wird in einigen Ländern zwischen Verbänden mit und ohne SPNV-Integration unterschieden, das heißt, ob der jeweilige Verbundtarif auch in S-Bahn und Regionalzügen gilt, oder nur bei verschiedenen städtischen oder Landkreis-Verkehrsunternehmen im Bus- bzw. Straßenbahnverkehr.
In allen Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg ist der SPNV tariflich integriert. Seit dem 9. Dezember 2018 gilt in Baden-Württemberg zudem ein spezieller Landestarif, der bwtarif, welcher als Dachtarif zwischen den Verkehrsverbünden fungiert. Er wird auch auf einzelnen Strecken in benachbarte Bundesländer angewendet.
Übersicht: in Bayern existieren insgesamt zwölf Verbünde mit SPNV-Integration und 25 ohne SPNV-Integration. Davon sind vier tariflich in andere Verbünde integriert, vier weitere kennen keinen Gemeinschaftstarif und sind nur für die Fahrplankoordinierung zwischen den einzelnen Busunternehmen zuständig. Damit ist der Freistaat jedoch nicht vollständig mit Verbünden abgedeckt. Von den 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten in Bayern gehören folgende Gebiete keinem Verbund an: die Landkreise Berchtesgadener Land, Dillingen (ausgenommen das Gebiet des ehemaligen Landkreises Wertingen), Dingolfing-Landau, Traunstein und Weilheim (ausgenommen die Stationen an der Kochelseebahn) sowie die kreisfreien Städte Passau und Straubing.
Laut Staatsregierung werden aktuell diverse Verbundraumerweiterungen geprüft, welche unter anderem auf die Integration genannter Landkreise in bestehende Verbünde, sowie die verbesserte SPNV-Integration bestehender Verbünde abzielt.[1] Eine Integrationswelle für den MVV (Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim)[2] und VGN (Tirschenreuth, restliche Landkreise in Oberfranken)[3] fand beispielsweise zum Fahrplan-, bzw. Jahreswechsel 2023/24 statt.
Der auch in Bayern operierende Salzburger Verkehrsverbund (SVV) ist hingegen kein deutscher beziehungsweise bayerischer Verkehrsverbund. Der SVV-Tarif kommt nur bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen dem Landkreis Berchtesgadener Land und dem österreichischenBundesland Salzburg (beziehungsweise umgekehrt) zur Anwendung. Innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land existiert hingegen weder ein Gemeinschaftstarif noch eine Verkehrsgemeinschaft zur Fahrplan-Koordinierung.
Die Freie Hansestadt Bremen (inklusive der dazugehörigen Stadt Bremerhaven) ist komplett durch den folgenden Verkehrsverbund abgedeckt, verbundfreie Gebiete gibt es in Bremen und Bremerhaven nicht.
Das Land Hamburg ist vollständig durch den HVV abgedeckt. Zusätzlich liegt das gesamte Stadtgebiet auch im Verbundgebiet des NAH.SH, dessen Tarif aber nur bei Fahrten gilt, die in das Gebiet jener Schleswig-Holsteinischen Kreise führen, die nicht im HVV liegen.
Zusätzlich liegt das gesamte Stadtgebiet seit 9. Juni 2013 auch im Verbundgebiet des Niedersachsentarifs
Übersicht: Das Land Niedersachsen ist fast komplett durch Verkehrsverbünde mit oder ohne SPNV-Integration abgedeckt. Lediglich der Landkreis Celle ist keinem Verkehrsverbund zugehörig.
Zuletzt führte Hildesheim im Dezember 2019 einen Tarifverbund ein. Niedersachsen hat am 9. Juni 2013 einen Landestarif für den SPNV eingeführt, der den DB-Nahverkehrstarif ersetzt (Niedersachsentarif).[9]
Es werden lediglich die verschiedenen Preisstufen angegeben. Welche Kilometerzone sich hinter welcher Preisstufe verbirgt, wird jedoch nicht veröffentlicht.
Im Rahmen des VOS-Plus-Tarifs ist auch der niedersächsische Teilabschnitt der von der NordWestBahn bedienten Bahnstrecke Osnabrück–Bielefeld (Haller Willem) in die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück integriert (dies betrifft die Strecke Osnabrück–Dissen-Bad Rotenfelde). Die restlichen Eisenbahnstrecken im Verkehrsgebiet der VOS sind nicht in die Tarifgemeinschaft integriert, daher kann beim VOS nicht von einem Verkehrsverbund mit SPNV-Integration gesprochen werden.
Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen ist komplett durch die folgenden vier Tarifverbünde bzw. Kooperationsräume abgedeckt, verbundfreie Gebiete gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Für verbundübergreifende Fahrten gilt in Nordrhein-Westfalen der NRW-Tarif, welcher jedoch kein Verkehrsverbund, sondern ein übergeordneter Dachtarif ist.
Für Fahrten innerhalb der Gebiete Schleswig-Holsteins, Hamburgs sowie der niedersächsischen Orte in den HVV-Ringen A+B gilt der SH-Tarif des NAH.SH. Der Südteil Schleswig-Holsteins (Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg) gehört daneben vollständig integriert zum Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Für Fahrten, die vollständig innerhalb des HVV-Gebietes stattfinden, gilt statt des NAH.SH-Tarifs allein der oftmals günstigere HVV-Tarif.
Gilt nicht bei Fahrten, die vollständig im HVV stattfinden
Thüringen
In Thüringen gibt es in den Landkreisen Nordhausen und Eichsfeld verbundfreie Gebiete. Alle anderen Gebiete sind durch Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften abgedeckt.
Existierende, in einen anderen Verbund tariflich integrierte Verbünde
Nicht enthalten sind hier die in Hessen bestehenden Lokalen Nahverkehrsorganisationen, die bestimmte Aufgaben der übergeordneten Verkehrsverbünde als Kooperationspartner übernehmen.