Dieser Artikel stellt den Parteiaufbau der NSDAP dar. Zur nationalsozialistischen Ideologie siehe Nationalsozialismus; zur Organisationsstruktur des Staatswesens unter NS-Herrschaft siehe NS-Staat.
In der Praxis entstanden Probleme bei dem Verteilen der Zuständigkeiten. So konnten z. B. Reichsleiter mit ihren Ämtern öfter mit Gauleitern und der Gauverwaltung konkurrieren. Darüber hinaus konkurrierte die Partei oft mit staatlichen Stellen, also etwa den Ministerien und Verwaltungsstellen, da der Staat sich stets an Interessen der NSDAP-(Regional‑)Führung orientierte. So hatte die Gauleitung Einfluss bei Personalentscheidungen in öffentlichen Ämtern, etwa durch Erstellung von Gutachten. Hauptgrund für diesen Kompetenzwirrwarr waren die Zuteilung administrativer Tätigkeiten bei den Gauleitungen. Die Konkurrenz etwa zwischen Reichsleitern und Reichsministern war von Hitler durchaus gewollt und absichtlich aufgebaut.
Streng nach dem Führerprinzip organisiert, konkurrierten die Gauleiter mit den staatlichen Strukturen, also mit den Reichsstatthaltern, die nach Auflösung der Länder die Ministerpräsidenten ersetzten. Sie versuchten sogar diesen Posten selber zu besetzen, was auch sehr oft gelang. Fast alle Gauleiter bauten sich in ihren Regionen deswegen ein eigenes Machtrefugium auf.
Partei und Staat kämpften gegenseitig um Einfluss, wobei die Zuständigkeitsbereiche nicht klar abgegrenzt waren und unübersichtlich blieben. Wenn in einem Gaugebiet etwa ein juristischer Vortrag gehalten werden sollte, wäre einerseits der Gauleiter zuständig, andererseits aber auch z. B. der (Reichs-)Leiter des Reichsrechtsamtes Hans Frank, aber auch etwa die Reichspropagandaleitung oder das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.
Reinhard Bollmus und Hans-Adolf Jacobsen schrieben beispielsweise, dass der Nationalsozialismus keinen monolithischen Führerstaat errichtet hätte, sondern eine Polykratie ohne klare Hierarchie, in der sich Personen, Ämter und Behörden gegenseitig bekämpften.
Von InnenministerWilhelm Frick wurde aus diesem Grunde eine grundlegende Organisationsreform gefordert, aber nie verwirklicht. Dabei hatte er die Aufteilung der Befugnisse nach territorialen Zuständigkeiten gefordert, in diesem Falle hätte es kaum mehr Probleme bei der Frage nach der zuständigen Behörde oder Parteivertretung gegeben.
Am Beispiel der Biographie Alfred Rosenbergs lassen sich die entstandenen Probleme gut darstellen.
Führungsstab
An der Spitze stand der Vorsitzende („Der Führer“); er war mit absoluter Macht ausgestattet und hatte die volle Befehlsgewalt. Alle anderen Parteiämter waren seiner Position untergeordnet und mussten sich nach seinen Weisungen richten. Dabei hatte der FührerAdolf Hitler als Staatsoberhaupt und aufgrund der Vielzahl seiner Ämter ein eigenes Organ, die „Kanzlei des Führers“; diese wurde nach Übernahme des Präsidialamts 1934 gegründet.[1]
Der staatlichen Kanzlei des Führers entsprach in der Partei der Stab des „Stellvertreters des Führers“ (diesen Titel hatte Rudolf Heß vom 21. April 1933 bis zum 10. Mai 1941 inne). Der „Stab des Stellvertreters des Führers“ (StdF), der später „Parteikanzlei“ hieß (Leiter ab dem 10. Oktober 1933: Martin Bormann), hatte die Aufgabe, alle Gesetze und Verordnungen, aber auch die Ernennung von Beamten auf ihre Übereinstimmung mit der nationalsozialistischen Ideologie hin zu überprüfen. Ein „Verbindungsstab“ vermittelte die Verbindung zum Staat.
Dem Stellvertreter des Führers waren 18 Reichsleiter mit ihren Reichsämtern und Reichsstellen untergeordnet. Somit war die Funktion des Stellvertreters des Führers praktisch das zweithöchste Amt, welches man in der NSDAP erreichen konnte.
Die Reichsleiter
Die 18 Reichsleiter hatten den höchsten Parteirang und übten die höchsten parteipolitischen Ämter in der NSDAP aus. In der Parteihierarchie unterstanden die Reichsleiter entweder nur Hitler oder dessen Stellvertreter, in deren Auftrag sie ihnen zugewiesene Aufgaben im gesamten Reichsgebiet erfüllten. Die 18 Reichsleiter bildeten die Reichsleitung der NSDAP, die ihren Sitz zunächst im so genannten Braunen Haus in München hatte (der oben erwähnte Stab des Stellvertreters des Führers war praktisch eine Berliner Außenstelle der Reichsleitung im Braunen Haus). Einige Reichsleiter hatten auch im Kabinett Hitler einen Sitz.
Die Aufgaben der Reichsleitung bestanden in der Festlegung und Überwachung der Richtlinien für die politische Zielsetzung des deutschen Volkes.[2] Des Weiteren sollte sie für die Sicherstellung der Führerauslese der NSDAP und des Staates sorgen sowie auch die zweckmäßige Organisation der Partei und der zugehörigen Dienststellen überwachen. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP war für Angelegenheiten der Bearbeitung aller Organisationsfragen und sämtlicher der Partei angeschlossenen Verbände zuständig, ebenso verantwortlich für die Auswahl und Schulung des Führungskorps der NSDAP. Ihm waren deshalb das Hauptorganisationsamt, das Hauptschulungsamt und das Hauptpersonalamt unterstellt (Stand: 1944).
Die Ämter der 18 Reichsleiter
Ohne Machtbefugnisse über an die Partei angeschlossene Verbände, Organisationen oder Gliederungen
Mit Machtbefugnissen über an die Partei angeschlossene Verbände oder Organisationen
Mit Machtbefugnissen über drei Gliederungen
Reichsschatzmeister der NSDAP (Franz Xaver Schwarz)
Der Chef der Kanzlei des Führers (Philipp Bouhler)
Der Leiter des Außenpolitischen Amtes der NSDAP (Alfred Rosenberg)
Der Reichsführer SS (Heinrich Himmler)
Der Stabsleiter des Stellvertreters des Führers (Martin Bormann)
Der Vorsitzende des Obersten Parteigerichts der NSDAP (Walter Buch)
Der Leiter des Reichsrechtsamtes (Hans Frank)
Der Reichsjugendführer (bis 1940 Baldur von Schirach; danach Artur Axmann)
Der Reichspropagandaleiter (bis 1929 Gregor Strasser; danach Joseph Goebbels)
Der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Parteigerichts der NSDAP (Wilhelm Grimm)
Der Stabsleiter der Politischen Organisation der NSDAP (bis 1932 Gregor Strasser; danach Robert Ley)
Der Stabschef der SA (bis 1934 Ernst Röhm, bis 1943 Viktor Lutze, danach Wilhelm Schepmann)
Der Leiter der Parteipresse der NSDAP (Max Amann)
Der Reichspressechef der NSDAP (Otto Dietrich)
Der Leiter des Wehrpolitischen Amtes (Franz von Epp)
Der Leiter des Amtes für Agrarpolitik (bis 1943 Richard Walther Darré; danach Herbert Backe)
Der Führer der Reichstagsfraktion (Wilhelm Frick)
Der Schriftführer der NSDAP (Karl Fiehler)
Ämter und Aufgaben nur in Auswahl dargestellt. Die Aufgaben wurden nicht immer für die gesamte Dauer des Amtes beibehalten.
(Stand der Auflistung 1935, neuere Änderungen so weit wie möglich in Zusatzinformationen erwähnt)
Reichsleiter für besondere Aufgaben
Die zwölf Reichsleiter für besondere Aufgaben waren ohne Machtbefugnisse über die der Partei angeschlossenen Verbände, Organisationen oder Gliederungen, dazu gehörten:
Der Reichsschatzmeister der NSDAP (Aufgabe: „Leitung und Kontrolle der Finanzen der ganzen Bewegung“ (zeitgenössische Ausdrucksweise) sowie Vergabe von Uniformen etc.)
Ab Juli 1935 kam zu den sechs Gliederungen der NS[D]-Dozentenbund (NSDDB) hinzu, der den NS-Lehrerbund (vorher ein Verband) im Bereich der Hochschullehrerschaft ersetzte. Der NS-Lehrerbund bestand bis 1943. Der NS-Dozentenbund wurde ab Juli 1944 eine Organisation. Zu den acht Verbänden zählte ab 1944 der von da an in die Partei eingegliederte Reichsluftschutzbund.
Die an die Partei angeschlossenen, letztendlich neun Verbände (= NS-Juristenbund, Reichsbund der Deutschen Beamten, NS-Lehrerbund, NS-Kriegsopferversorgung, NSD-Ärztebund (bis 13. Oktober 1942), NS-Bund Deutscher Technik, NS-Volkswohlfahrt, die Deutsche Arbeitsfront sowie ab 1944 noch den Reichsluftschutzbund) hatten eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen. Die letztendlich sieben Gliederungen (= NS-Frauenschaft, NSD-Studentenbund, SA, SS, NSKK, HJ und ab 1935 noch der NSD-Dozentenbund) hatten dabei keine Rechtspersönlichkeit genauso wenig wie die vier Organisationen (= NS-Kulturgemeinde, Reichsbund der Kinderreichen, Deutscher Gemeindetag sowie das Deutsche Frauenwerk).
Der Aufbau der Verbände und Organisationen entsprach dem der Partei. Juristisch festgelegt wurde der Aufbau der NSDAP in Gliederungen und in Verbände, inklusive zustehender Rechtspersönlichkeiten und Vermögen, schließlich in der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ vom 29. März 1935 inklusive dreier in diesem Jahr erschienenen Ausführungsbestimmungen.[6]
Weitere Organisationen unter nationalsozialistischem Einfluss
Organisationen, die teilweise schon vor der Gründung der NSDAP bestanden und meistens nicht von der NSDAP gegründet wurden, wurden häufig umbenannt und für NSDAP-Zwecke benutzt. Sie unterstanden meistens auch einem Amt in der Verwaltungsapparatur eines Reichsleiters oder direkt einem Verband. Zu diesen Organisationen gehören z. B. (sofern nicht schon erwähnt; Auswahl):
Die Liste der verbotenen Organisationen, Verbände und Gliederungen sind nachzulesen und festgesetzt im Kontrollratsgesetz Nr. 2; in diesem Gesetz kann auch ein Überblick über den Umfang der NSDAP-Organisationen gewonnen werden.
Die 43 Gaue (1941) und ihre Gauleiter
NSDAP-Gaugrenzen 1941Administrative Gliederung der NSDAP 1944
Jedem Gau stand ein Gauleiter vor. Er war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen Hoheitsbereich. Er erhielt die vollständige Disziplinargewalt und das Aufsichtsrecht über alle parteieigenen Organisationen und Verbände in seinem Gebietsbereich. Dies führte natürlich auch zu Kompetenzstreitigkeiten mit den Reichsleitern, die ja die gesamte Führung der jeweiligen Partei-Organisation bzw. des jeweiligen Partei-Verbandes auf sich vereinigen konnten bzw. wollten. Einige Gauleiter erhielten als Person und als Amtsträger große Macht in ihren Regionen (siehe dazu die Abwandlung der offiziellen Struktur in der Praxis). Dies beruhte auf der Übertragung der regionalen Organisations- und Verbandsleitung auf den Verwaltungsapparat des Leiters des Gauamtes, der dem Gauleiter unterstellt war. Über dieses Amt wiederum konnte die Macht des Gauleiters beschränkt werden, indem die NSDAP-Reichsleitung ihre fachspezifischen Interessen (etwa die wichtigen wie Propaganda) über den Gau-Verwaltungsapparat am Gauleiter vorbei lancieren konnte.
Das partielle Gegenstück zu einem Gau der Partei war im Staatswesen, erst nach 1938 gegründet, der Reichsgau. Hiervon gab es bis 1945 insgesamt zwölf. Nicht jeder NS-Gau war also ein Reichsgau, und die Größen der Reichsgaue stimmten auch nicht immer mit den Größen der Gaue überein, auch wenn die Bezeichnung dieselbe war. Darüber hinaus wurden nicht alle geplanten Reichsgaue verwirklicht – so sollten bspw. Baden-Elsaß und Westmark noch zusätzlich Reichsgaue werden, was jedoch nie geschah.
Fast alle Gauleiter waren Mitglied der SA oder der SS. Die Gauleiter waren in den meisten Fällen schon vor 1933 in der NSDAP vertreten und Hitler persönlich bekannt. Bereits 1933 hatten 22 von 30 Gauleitern auch ein hohes Staatsamt eingenommen – als Reichsstatthalter, Oberpräsidenten oder Minister.[8] Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurden die meisten Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren und ab Oktober 1944 auch Verantwortliche für die Aufstellung des Volkssturms.
Tabelle der Gaue inklusive vorheriger Strukturen und Leiter
Gaue der NSDAP 1926, 1928, 1933, 1937, 1939 und 1943
(Die Angaben wurden so weit wie möglich rekonstruiert – wegen der extremen Unübersichtlichkeit der Informationen ohne Gewähr)
Eine Neugliederung der Gaue erfolgte am 1. Oktober 1928. Die angegebenen Nummern sind offizielle Ordnungsnummern. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 1941, wobei die zu diesem Zeitpunkt bestehende Gauaufteilung zugrunde gelegt wurde. Größe und Einwohnerzahlen entsprechen nicht immer den realistischerweise anzunehmenden Werten. Weitere Angaben zu älteren Gauen finden sich in der zweiten, darunter gelegenen Tabelle.
Nr.
Gau
Verwaltungssitz
Fläche (km²)
Einwohner (1941)
Gauleiter (ohne Stellvertreter)
01
Baden-Elsaß (zeitgenössische Schreibweise), bis 1941 Gau Baden
Robert Wagner, ab 1925 (später auch Reichsstatthalter)
02
Bayreuth, bis 1942 Gau Bayerische Ostmark, entstanden durch Zusammenschluss von Gau Oberfranken und Gau Niederbayern-Oberpfalz; letztgenannter erstmal aufgespalten in Gau Niederbayern und Gau Oberpfalz; Zusammenschluss zu Gau Niederbayern-Oberpfalz erfolgte später wieder
Düsseldorf, entstand 1928 als Bezirk Bergisches Land/Niederrhein aus Teilen des aufgelösten Groß-Gau Ruhr (Elberfeld, 1926–1928), das seinerseits 1926 durch Zusammenschluss von Gau Westfalen und Gau Rheinland-Nord entstanden war; wurde am 1. August 1930 durch Umbenennung zum Gau Düsseldorf[9]
Düsseldorf
2.672
2.261.909
Bezirksleiter Fritz Härtl (* 1892), ab 1. Oktober 1929 Friedrich Karl Florian, seit 1. August 1930 als Gauleiter
06
Essen, entstand 1928 als Bezirk Essen aus Teilen des aufgelösten Groß-Gau Ruhr-Elberfeld (1926–1928); wurde am 1. August 1930 durch Umbenennung zum Gau Essen
Köln-Aachen, entstanden 1931 durch Teilung von Gau Rheinland (bis 1926 Gau Rheinland-Süd) in die Gaue Köln-Aachen und Koblenz-Trier (später zum Gau Moselland)
Mark Brandenburg, entstand 1933 durch Vereinigung von Gau Ostmark (seit 1925) und Gau Brandenburg (seit 1928) zu Gau Kurmark, später in Gau Mark Brandenburg umbenannt
Westfalen-Nord, entstand 1931 durch Teilung des 1928 neu geschaffenen westfälischen Gaus, einer der drei Nachfolgestrukturen (neben Essen und Düsseldorf) des von Joseph Goebbels und Gregor Strasser 1926 gegründeten Groß-Gau Ruhr, das seinerseits durch Zusammenschluss von Gau Westfalen und Gau Rheinland-Nord entstanden war[9]
Westfalen-Süd, entstanden 1928 als eine der drei Nachfolgestrukturen des aufgelösten Groß-Gau Ruhr (Elberfeld), erhielt durch die Abtrennung von Westfalen-Nord 1931 seine endgültige Form;[9][12] deckungsgleich mit dem preußischen Regierungsbezirk Arnsberg[11]
Westmark, umbenannt aus Gau Saar-Pfalz (auch: Saarpfalz bzw. bis 1936 Pfalz-Saar), das aus dem Zusammenschluss von Gau Rheinpfalz und Gau Saar(land) entstand
Bloße Umbenennungen erkennbar an dem Zusatz „UB“ in der Spalte „wurde später“. Nummerierung lediglich zur Orientierung, die Sortierung ist alphabetisch.
am 1. Juni 1931 wurde der bisherige Gau Rheinland der NSDAP auf Initiative von Gustav Simon, des Bezirksleiters Koblenz-Trier, in die beiden Gaue Köln-Aachen und Koblenz-Trier geteilt. Simon wurde zum Gauleiter von Koblenz-Trier ernannt. Am 24. Januar 1941 wurde der Gau Koblenz-Trier in „Moselland“ umbenannt.[14]
16
Kurmark
Ostmark und Brandenburg ([?])
Mark Brandenburg (1938) UB
s. o.
17
Lüneburg-Stade
Ost-Hannover (1928) UB
vom 22. März 1925 bis 30. September 1928 Bernhard Rust
18
Mittelfranken
1929 vergrößert (ab 1936 Gau Franken)
Nürnberg-Fürth-Erlangen
Julius Streicher („Frankenführer“)
19
Niederbayern
Niederbayern-Oberpfalz (I) (1. Oktober 1928)
Niederbayern-Oberpfalz (II) (1. April 1932)
Oberpfalz
vom 1. Oktober 1928 bis 1929 Gregor Strasser, danach von 1929 bis 1. April 1932 Otto Erbersdobler
1925/26 Friedrich Wambsganß, ab März 1926 Josef Bürckel (ab 1. März 1933 auch Leiter von Saarland)
32
Ruhr, auch Groß-Gau Ruhr(-Elberfeld), Sitz Elberfeld,[16] eingeteilt in 10 Bezirke[9]
Rheinland-Nord und Westfalen (März 1926)
Ab Sommer 1928 drei, mit der Teilung Westfalens 1931 vier Nachfolgestrukturen: Bezirk (ab 1930 Gau) Essen; Bezirk Bergisches Land/Niederrhein (ab 1930 Gau Düsseldorf); Westfalen (1931 geteilt in Gau Westfalen-Süd und Gau Westfalen-Nord)[9]
zunächst Joseph Goebbels mit Franz Pfeffer von Salomon und Karl Kaufmann,[15] danach von 1926 bis 1928 Karl Kaufmann, Josef Wagner (ab Sommer 1928 Gauleiter Westfalen, später Westfalen-Süd)
vom 15. März 1925 bis 25. Dezember 1935 (evtl. auch nur bis 12. Dezember 1934) Helmuth Brückner, danach bis 1940 Josef Wagner
36
Sudetengau
Sudetenland (1939) UB
[?]
37
Unterfranken
Mainfranken (1935) UB
s. o.
38
Warthegau
Wartheland (29. Januar 1940) UB
s. o.
39
Westfalen
Ruhr (1926–1928)
Rheinland-Nord
von 1925 bis 1926 Franz Pfeffer von Salomon
Gauwinkel
Ein Gauwinkel wurde verwendet, um den Träger einem angehörigen Gau zuordnen zu können. Heute wird das Zeichen von Rechtsextremisten verwendet (siehe dazu den Artikel: Rechtsextreme Symbole und Zeichen).
Aufteilung der Partei unterhalb der Gaue
Struktur der NSDAP (Mitte 1939)
Die Parteigaue wurden nochmals unterteilt und zwar in Kreise mit Kreisleitung und Kreisleiter, darunter in Ortsgruppen mit Ortsgruppenleitung und Ortsgruppenleiter. Diese waren wiederum in acht Zellen mit je einem Zellenleiter untergliedert. Darunter gab es als kleinste Einheit jeweils vier bis acht sogenannte Blocks (etwa 40 bis 60 Haushalte) mit eigenem Leiter, der im Volksmund meist als Blockwart bezeichnet wurde. Wenn man berücksichtigt, dass die NS-Volkswohlfahrt sich an der Parteiorganisation in ihrer eigenen Organisation orientierte, wird bei der bekannten Aufstellung der Strukturen der NS-Volkswohlfahrt deutlich, wie umfangreich die Partei organisiert war: 40 Gau-, 813 Kreis-, 26.138 Ortsgruppen, 97.161 Zellen und 511.689 Blocks (Mitte 1939). 1935 bestand alleine der Gau Kurmark (ab 1938 Mark-Brandenburg) bspw. aus 46 Kreisen, 903 Ortsgruppen, 2467 Zellen und 10873 Blöcken. Er war zu dieser Zeit flächenmäßig der größte aller Gaue.
Kreisleiter
Durch Anordnung des Reichsorganisationsleiters der NSDAP vom Juni 1932 wurden alle Gaue im Deutschen Reich in NSDAP-Kreise unterteilt. Auf der neugeschaffenen Ebene fungierte nun ein Kreisleiter als „Hoheitsträger“ der Partei. Dieser wurde zunächst vom Gauleiter kommissarisch berufen. Nach einiger Zeit als Dienststellenleiter auf Probe, der Teilnahme an einem Kurs der Landesführerschule und der Vorlage von Befähigungszeugnis und Ariernachweis wurde der Anwärter von Hitler endgültig bestätigt. Die Ernennung zum ordentlichen Kreisleiter fand im feierlichen Rahmen durch Aushändigung eines Ausweises als Urkunde statt. War eine endgültige Amtsübertragung nicht vorgesehen, so führte der Betreffende die Bezeichnung „Kreisleiter“ mit Zusätzen wie „mit der Führung beauftragt“ (m. d. F. b.), „mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt“ (m. d. W. d. G. b.) oder „zur besonderen Verfügung/Verwendung“ (z. b. V.).
Der Kreisleiter der NSDAP stand an der Spitze einer eigenen Dienststelle („Kreisleitung“) mit einem Stab von Mitarbeitern. Er erhielt seine Befehle vom Gauleiter und bekleidete somit – von der geographischen Verwaltung aus gesehen – den vierthöchsten Posten in der NSDAP nach dem Gauleiter, dem Stellvertreter und dem Führer. Die Dienststellung des Kreisleiters entsprach der eines stellvertretenden Gauleiters, eines Gauhauptamtsleiters oder eines Reichsamtsleiters. Ab 1939 konnten ihm NSDAP-Dienstränge vom Hauptabschnittsleiter bis zum Dienstleiter verliehen werden. In Abwesenheit erfolgte die Vertretung des Kreisleiters meist durch den Kreisgeschäftsführer der NSDAP. Während des Krieges konnte der langwierige Prozess bis zur endgültigen Ernennung durch Hitler so nicht weiter praktiziert werden, weshalb immer mehr kommissarische Kreisleiter amtierten. 1943 wurde dann das Amt des vom Gauleiter berufenen „Kriegskreisleiters“ eingeführt. Dieser hatte keine bloße Vertreterstellung mehr, sondern war ein mit allen Vollmachten ausgestatteter Hoheitsträger.
Der Kreisleiter sollte bei Luftangriffen für die Partei Hilfsmaßnahmen organisieren, indem er Verpflegung und Notquartiere bereitstellte und für die Sicherstellung des Hausrates der Bombenopfer sorgte. Im Verlauf des Bombenkrieges wurde der Kreisleiter in den Großstädten immer mehr zur zentralen Schaltstelle bei der Bekämpfung von Luftkriegsfolgen. So stellte er Einsatzstäbe der Partei auf, die nach Luftangriffen beim Löschen von Bränden mitwirkten. Zu den weiteren Aufgaben des Kreisleiters gehörten die „Gefallenenehrungsfeiern“ der NSDAP. Ziel dieser Maßnahmen war, die Bevölkerung zum Durchhalten zu bewegen.
Wegen des geringen deutschen Bevölkerungsanteils umfassten einige Kreise der NSDAP das Gebiet mehrerer staatlicher Kreise.
Ortsgruppenleiter
Der nationalsozialistischeOrtsgruppenleiter stand einer Ortsgruppe der NSDAP vor. Er gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Der Ortsgruppenleiter (gelegentlich auch als Ortsgruppenführer bezeichnet) stand in der pyramidenförmigen Leitungsstruktur der NSDAP auf der dritten Ebene von unten über dem Zellenleiter und dem darunter stehenden Blockwart (Blockleiter). Oberhalb des Ortsgruppenleiters folgten die Kreisleiter, die 32 Gauleiter, die 18 Reichsleiter sowie der Führer und dessen Stellvertreter.
Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte (mindestens 150 und höchstens 1500) in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenleiter die Zellen- und Blockleiter unterstellt. Er selbst war dem Kreisleiter der Partei verantwortlich und wurde von diesem dem Gauleiter zur Ernennung vorgeschlagen. Als Stellvertreter verfügte der Ortsgruppenleiter über einen Adjutanten, den Stützpunktleiter, dessen Amt 1939 aufgelöst wurde.
Die Ortsgruppe bestand meistens aus acht Zellen und sollte möglichst nicht die Grenzen einer Gemeinde überschreiten; dennoch konnte in ländlichen Gebieten eine NSDAP-Ortsgruppe durchaus mehrere Gemeinden umfassen.
Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters entsprach eigentlich derjenigen des Vorsitzenden einer heutigen Parteigliederung auf der Ebene einer Kommune; faktisch kontrollierte jedoch der jeweilige Ortsgruppenleiter sogar den Bürgermeister oder Oberbürgermeister und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen. Dabei waren die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Organisation und der Parteigliederung keineswegs klar abgegrenzt. Die Funktionsträger – einerseits der Bürgermeister und andererseits der Ortsgruppenleiter – verfolgten häufig unterschiedliche Ziele und agierten teils miteinander, teils gegeneinander. Die fehlende Konturierung der Zuständigkeiten führte mitunter zu chaotischen Zuständen, welche die Verunsicherung der Bevölkerung beförderten. So wurde, wie auch heute in Staaten mit parallelen Strukturen von staatlicher Organisation und Parteiapparat, die Durchsetzung radikaler Ziele erleichtert.
Es war Aufgabe des Ortsgruppenleiters, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“. Dieser „Beauftragte der Partei“ war in der Regel der übergeordnete NSDAP-Kreisleiter. Der Ortsgruppenleiter war für die „Belange der gesamten Bevölkerung eines Ortes“ und nicht nur für die Parteimitglieder verantwortlich.[17]
Der Ortsgruppenleiter residierte in der „Ortsgruppendienststelle“, in der auch die örtlichen Vertreter der DAF, der NS-Frauenschaft und der NSV untergebracht waren. Die obersten Vertreter dieser örtlichen Teilorganisationen der NSDAP bildeten zusammen mit dem Ortsgruppenleiter den „Ortsgruppenstab“, der für Schulungen, Organisation, Geschäftsführung und Propaganda in der Ortsgruppe verantwortlich war.
Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft.
Zellenleiter
Der Zellenleiter stand an sechster Stelle in der Rangliste der NSDAP-Funktionäre. Er musste sich um die Verwaltung von etwa vier bis acht Blocks kümmern, die jeweils von einem Blockleiter geführt wurden. Vor allem bei geringer Siedlungsdichte im ländlichen Raum wurde die Funktionsebene des Zellenleiters auch eingespart und die Aufgaben vom Ortsgruppenleiter selbst übernommen.[18]
Der Zellenleiter nahm an den monatlichen Besprechungen teil, die die Blockleiter mit ihren Helfern abhielten. Zellenleiter sollten dem Ortsgruppenleiter regelmäßig einen mündlichen Stimmungsbericht geben und ihn über Missstände informieren.
Blockleiter (Blockwart)
Der Blockleiter der NSDAP war der rangniedrigste Parteifunktionär innerhalb der NSDAP. Er war für etwa 40 bis 60 Haushalte zuständig.
Dienstgrade, Kragenspiegel, Kraftwagenflaggen und Abzeichen der NSDAP
Parteiamtliche Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen und Abzeichen wurden von Reichsschatzmeister Schwarz vergeben und im Heimtückegesetz vor Missbrauch geschützt. Die einzelnen Uniformteile konnten in der veröffentlichten Bekanntmachung vom 16. Januar 1935[19] nachgelesen werden.
Ferner gab es folgende Dienststellungsabzeichen (die meisten bis zum Jahr 1937):
Blockleiter: Goldener Winkel im braunen Spiegel mit Silberumfassung
Stellenleiter: Silberner Winkel im braunen Spiegel mit Silberumfassung
Zellenleiter: Zwei goldene Winkel (der Rest ist dann immer gleich)
Hauptstellenleiter: Zwei silberne Winkel
Amtsleiter: Spiegel sahen ungefähr so wie die Unteroffiziersspiegel der deutschen Wehrmacht aus; in Silber
Stützpunktleiter: Spiegel sahen ungefähr wie die Mannschaftsspiegel der Wehrmacht aus; in Gold
Ortsgruppenleiter: Spiegel wie Offiziersspiegel der Wehrmacht; in Gold
Kraftwagenflaggen
Ab dem Jahr 1936 wurden den politischen Leitern der NSDAP eigene Kraftwagenflaggen zugebilligt. Diese brachte man an der rechten Seite des Fahrzeugs an, während die linke Seite mit einer Parteifahne ausgestattet war. Im Jahr 1938 wurden die Flaggen durch Anpassung des Reichsadlers und der aufgebrachten Buchstaben modifiziert. Die Umrandungen bekamen verschiedene Farben. Nur ein Jahr später kam es zu einer wiederholten Neugestaltung der Stander, als der Kreis der Berechtigten erweitert wurde und unter anderem besondere Flaggen für den stellvertretenden Gauleiter sowie den Ortsgruppenleiter eingeführt wurden.[20]
In seiner Funktion als Stellvertreter des Führers und von 1933 bis 1941 somit Inhaber des zweithöchsten Amtes in der NSDAP führte Heß eine eigene Standarte, die er jedoch nur als Kraftwagenflagge benutzte. Diese existierte in 2 Varianten, wobei diejenige mit dem schwarzen Parteiadler offenbar nur sehr selten Verwendung fand.
Kfz-Standarte von Rudolf Heß
Kfz-Standarte von Heß (alternative Version)
Siehe auch
Krankenpflege im Nationalsozialismus für Details zu NSV-Schwesternschaft, Reichsbund freier Schwestern (beide gleichgeschaltet zu NS-Reichsbund Deutscher Schwestern), NS-Schwesternschaft oder NS-Schwesternbund
Joachim Hendel, Oliver Werner: Regionale Mittelinstanzen im Nationalsozialismus. Materialien zur Erforschung der „NS-Gaue“ als Mobilisierungsstrukturen, Leander Wissenschaft, Jena 2015, ISBN 978-3-9815368-8-1.
Horst Möller, Andreas Wirsching, Walter Ziegler (Hrsg.): Nationalsozialismus in der Region. Beiträge zur regionalen und lokalen Forschung und zum internationalen Vergleich. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-64500-5.
Albrecht Tyrell: Führergedanke und Gauleiterwechsel. Die Teilung des Gaues Rheinland der NSDAP 1931. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 23. Jg., Heft 4, 1975, S. 341–374 (online im VfZ-Archiv).
Politikfelder in speziellen Gauen
Joachim Hendel: Den Krieg ernähren. Kriegsgerichtete Agrar- und Ernährungspolitik in sechs NS-Gauen des „Innerreiches“ 1933 bis 1945 (= Studien zur Geschichte des Nationalsozialismus, Band 2). Kovac, Hamburg 2015, ISBN 978-3-8300-8215-6.
Roland Peter: Rüstungspolitik in Baden. Kriegswirtschaft und Arbeitseinsatz in einer Grenzregion im Zweiten Weltkrieg (= Beiträge zur Militärgeschichte, Bd. 44), Oldenbourg, München 1995.
Gerhard Kratzsch: Der Gauwirtschaftsapparat der NSDAP. Menschenführung – „Arisierung“ – Wehrwirtschaft im Gau Westfalen-Süd; eine Studie zur Herrschaftspraxis im totalitären Staat. Münster (Westf.) 1989, ISBN 3-402-06931-8.
Zu den Gau- und Kreisleitern, auch in speziellen Gauen
Michael D. Miller, Andreas Schulz: Gauleiter: The Regional Leaders of the Nazi Party and Their Deputies, 1925–1945. 3 Bände. R. James Bender Publishing, ISBN 1-932970-21-5 (2012), ISBN 1-932970-32-0 (2017), Fonthill Media, ISBN 978-1-78155-826-3 (2021) (englisch).
Michael Rademacher: Die Kreisleiter der NSDAP im Gau Weser-Ems. Marburg 2005, ISBN 3-8288-8848-8.
Michael Rademacher: Handbuch der NSDAP-Gaue 1928–1945. Die Amtsträger der NSDAP und ihrer Organisationen auf Gau- und Kreisebene in Deutschland und Österreich sowie in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen, Sudetenland und Wartheland. Lingenbrink, Hamburg 2000, ISBN 3-8311-0216-3.
Claudia Roth: Parteikreis und Kreisleiter der NSDAP unter besonderer Berücksichtigung Bayerns. Beck, München 1997, ISBN 3-406-10688-9.
Kerstin Thieler: „Volksgemeinschaft“ unter Vorbehalt. Gesinnungskontrolle und politische Mobilisierung in der Herrschaftspraxis der NSDAP-Kreisleitung Göttingen. Wallstein, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8353-1654-6.
Peter Hüttenberger: Die Gauleiter. Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP. In: Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1969.
Peter Klefisch: Die Kreisleiter der NSDAP in den Gauen Köln-Aachen, Düsseldorf und Essen (= Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C: Quellen und Forschungen. Band 46). Hrsg. vom Nordrhein-Westfälisches Hauptstaatsarchiv, Verlag Franz Schmitt/Siegburg, Düsseldorf 2000, ISBN 3-9805419-2-4.
Christine Arbogast: Herrschaftsinstanzen der württembergischen NSDAP. Funktion, Sozialprofil und Lebenswege einer regionalen NS-Elite 1920–1960. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56316-5.
Zur Struktur der Ortsgruppe
Carl-Wilhelm Reibel: Das Fundament der Diktatur: Die NSDAP-Ortsgruppen 1932–1945. Paderborn 2002, ISBN 3-506-77528-6.
Zur allgemeinen NSDAP-Struktur
Wolfgang Benz (Hrsg.): Wie wurde man Parteigenosse? Die NSDAP und ihre Mitglieder. Fischer, Frankfurt am Main 2009, ISBN 3-596-18068-6.
Wolfgang Horn: Führerideologie und Parteiorganisation in der NSDAP 1919–1933. Düsseldorf 1972, ISBN 3-7700-0280-6.
Wolfgang Horn: Zur Geschichte und Struktur des Nationalsozialismus und der NSDAP. In: Neue politische Literatur 18, 1973.
Armin Nolzen: Die Dienststelle des Stellvertreters des Führers/Partei-Kanzlei als Verwaltungsbehörde der NSDAP: Struktur, Organisationskultur und Entscheidungspraxis. In: Stefan Haas (Hrsg.): Im Schatten der Macht: Kommunikationskulturen in Politik und Verwaltung 1600–1950. Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-593-38230-2.
Reiner Pommerin: Die räumliche Organisation von Staat und Partei in der NS-Zeit. In: Geschichtlicher Absatz der Rheinlande: Beiheft 5, Politische Geschichte 3. Köln 1992, ISBN 3-7927-1340-3.
Wolfgang Schaefer: NSDAP. Entwicklung und Struktur der Staatspartei des Dritten Reiches. In: Schriftenreihe des Instituts für Wissenschaftliche Politik in Marburg/Lahn des Instituts für Wissenschaftliche Politik Marburg, Norddeutsche Verlags-Anstalt Goedel, Hannover 1956.
Zur Verflechtung von Staat und NSDAP
Peter Diehl-Thiele: Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933–1945. 2. Auflage, Beck, München 1971, ISBN 3-406-02789-X.
Reinhard Bollmus: Das Amt Rosenberg und seine Gegner. Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Stuttgart 1970; 2. Auflage, München 2006, ISBN 3-486-54501-9 (Umfangreiche Auswertung von Quellenmaterial; Ergebnisse entsprechen z. T. nicht mehr der jüngeren Rosenberg-Forschung).
Hilde Kammer, Elisabet Bartsch: Jugendlexikon Nationalsozialismus – Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933–1945. Rowohlt, 1982, ISBN 978-3-499-62335-6.
Michael Rademacher: Abkürzungen des Dritten Reiches. Ein Handbuch für deutsche und englische Historiker. Lingenbrink, Hamburg 2000, ISBN 3-8311-0379-8.
↑Vgl. Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. 2., durchges. und überarb. Aufl., de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-019549-1, S. 242 f.
↑Alfons Rehkopp: Staats- und Verwaltungskunde. Berlin 1944, S. 93.
↑Michael Rademacher: Die Gaue der NSDAP: „Der Gau Franken“. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Wolfgang Stelbrink: Provinz oder Gau? Die beiden westfälischen NS-Gaue auf dem beschwerlichen Weg zu regionalen Funktionsinstanzen des NS-Staates. In: Jürgen John, Horst Möller, Thomas Schaarschmidt (Hrsg.): Die NS-Gaue. Regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-58086-0, S. 294–317.
↑ abJürgen John, Horst Möller, Thomas Schaarschmidt (Hrsg.): Die NS-Gaue. Regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“. Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-58086-0, S. 460 (Anhang der Herausgeber).
↑Da durch eine Verfügung vom 3. Januar 1941 die Schriftarten in Deutschland von Fraktur zu Antiqua geändert wurden, wäre es denkbar, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Buchstaben auf den Kraftwagenflaggen angepasst worden sind. Nach dem Krieg auf Auktionen angebotene Flaggen mit lateinischen Buchstaben scheinen dies zwar zu bestätigen, jedoch werden im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 noch alle Stander mit gotischen Buchstaben abgebildet. Ob Standarten mit lateinischen Buchstaben in der Praxis tatsächlich verwendet wurden, ist unklar. Offizielle Dokumente, die eine Änderung der Schriftart bestätigen, liegen nicht vor. Siehe: Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Hrsg.): Organisationsbuch der NSDAP. Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf., München 1943, Tafel 25 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).